Wer Eltern, erwachsene Kinder oder andere Angehörige finanziell unterstützt, kann die Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Möglich ist der Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG. Das klingt zunächst einfach: Unterhalt zahlen, Nachweis sammeln, Betrag in der Steuererklärung eintragen. In der Praxis prüft das Finanzamt aber genau, ob die unterstützte Person tatsächlich bedürftig ist und ob der Zahlende sich die Unterstützung überhaupt leisten konnte.
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Schlagwort: Unterhalt
Unterhalt an Schwiegereltern steuerlich absetzen: Wann Unterstützungsleistungen anerkannt werden
Viele Steuerzahler unterstützen nicht nur ihre eigenen Eltern finanziell, sondern auch die Eltern ihres Ehepartners. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob sich der Unterhalt an Schwiegereltern steuerlich absetzen lässt. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen können entsprechende Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Entscheidend ist jedoch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die unterstützten Schwiegereltern nur über geringe eigene Einkünfte und Vermögenswerte verfügen.
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Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen: Höchstbetrag 2026 steigt
Wer Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen möchte, kann im Jahr 2026 von einem höheren Höchstbetrag profitieren. Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen lassen sich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der folgende Beitrag erläutert verständlich, wie hoch der steuerliche Höchstbetrag 2026 ist, welche Bedingungen gelten und worauf bei der Zahlung unbedingt zu achten ist.
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Unterhalt an Angehörige: Geldzuwendungen nur noch bei Überweisung abziehbar
Wer Angehörige finanziell unterstützt, sollte genau hinschauen: Ab 2025 ist der Steuerabzug für Unterhaltszahlungen nur noch bei nachweisbarer Überweisung möglich. Das gilt auch für Unterstützungen ins Ausland.
Prozesskosten für Unterhalt: Keine außergewöhnliche Belastung
Prozesskosten im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen sorgen häufig für Streit mit dem Finanzamt. Viele Steuerpflichtige hoffen, diese Kosten steuerlich absetzen zu können – sei es als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastungen. Doch aktuelle Gerichtsentscheidungen setzen klare Grenzen, insbesondere in Fällen, bei denen nachehelicher Unterhalt im Spiel ist.
Unterhaltsleistungen: Vermögensfreibetrag immer noch ausreichend
Unterhaltsleistungen für bedürftige Angehöriger, die Ihnen gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind und für die niemand Anspruch auf Kindergeld hat, sind als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art gemäß § 33a Abs. 1 EStG absetzbar bis zum Unterhaltshöchstbetrag. Dieser entspricht dem steuerlichen Grundfreibetrag. Im Jahre 2024 beträgt er 11.604 Euro, wobei eine rückwirkende Erhöhung auf 11.784 Euro geplant ist.
Düsseldorfer Tabelle: Neue Unterhaltssätze ab 2024
Trennungskindern steht ab Januar 2024 deutlich mehr Unterhalt zu. Dementsprechend müssen getrennt lebende Väter oder Mütter für ihre Kinder mehr zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der „Düsseldorfer Tabelle„. Grundlage der Tabelle ist der sog. Mindestunterhalt, der in keinem Fall unterschritten werden darf.
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Unterhalt an Angehörige: Wie Zahlungen ins Ausland nachzuweisen sind
Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art steuerlich geltend machen, sofern eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2022 sind bis zu 9.984 Euro abziehbar (2021: 9.744 Euro), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Höchstbetrag für den Unterhalt an Angehörige im Ausland gegebenenfalls gekürzt wird. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung um ein, zwei oder drei Viertel.
Kinderfreibetrag: Übertragung trotz Haushaltsgemeinschaft möglich?
Der Kinderfreibetrag steht grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Bei getrennt lebenden bzw. nicht miteinander verheirateten Elternteilen kann also jeder für sich ein Halb des Freibetrages in Anspruch nehmen. Wie wird das in einer Haushaltsgemeinschaft der Eltern geregelt?
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Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhalt für 2022 bereits im Januar leisten!
Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art steuerlich geltend machen (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2022 sind bis zu 9.984 Euro abziehbar. Eine zumutbare Belastung wird dabei nicht gegengerechnet, wohl allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Wichtig ist aber, dass die Zahlungen zu Unterstützung bedürftiger Personen zu möglichst frühzeitig geleistet werden, am besten bereits im Januar.
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Scheidung: Prozesskosten um Unterhalt absetzbar?
„Ehe kaputt und Kasse leer“. Sowohl Trennungsunterhalt an den getrennt lebenden Ehegatten als auch nachehelicher Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten schmälern ganz erheblich das verfügbare Einkommen. Aber kann der Unterhaltsempfänger auch die anfallenden Prozesskosten als Werbungskosten geltend machen?
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