Schlagwort: Kinderzuschlag

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Für Familien werden das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag durch das „Inflationsausgleichsgesetz“ vom 8.12.2022 angehoben. Im Rahmen der Familienförderung beträgt das Kindergeld künftig für jedes Kind 250 Euro, der Kinderfreibetrag 6.024 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung 2.928 Euro.
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Kinderzuschlag für Geringverdiener: Erhöhung zum 1. Juli 2019

Der Bundestag hat am 21.3.2019 das „Starke-Familien-Gesetz“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt. Zu diesem Zweck werden der Kinderzuschlag zum Kindergeld erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Besonders Alleinerziehende sollen durch das „Starke-Familien-Gesetz“ profitieren.
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Familienförderung: Steuerliche Verbesserungen im Jahre 2016

Vier Jahre lang nichts – und dann so wenig. Im Jahre 2015 gab es für Familien nur eine sehr dürftige Anhebung des Kindergeldes. Das ist nach vier Jahren (!) eine Erhöhung um 2,1 %. Hingegen wurden die Renten allein im Jahre 2015 um 2,1 % in West und um 2,5 % in Ost angehoben.


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