Ob Homeoffice, mobiles Arbeiten oder berufliche Weiterbildung: Viele Arbeitnehmer nutzen heute eigene Computer, Notebooks oder Tablets für berufliche Zwecke. Wer einen PC steuerlich absetzen möchte, kann die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dabei gelten seit 2021 deutlich günstigere Abschreibungsregeln.
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