Die Einzelbewertung beim Firmenwagen kann für Arbeitnehmer einen spürbaren Steuervorteil bringen. Besonders interessant ist sie für Beschäftigte, die ihren Dienstwagen zwar privat nutzen dürfen, aber nur selten zur ersten Tätigkeitsstätte fahren – etwa wegen Homeoffice, Außendienst, Teilzeit oder häufiger Dienstreisen.
Schlagwort: Homeoffice
Internetkosten steuerlich absetzen: Wann ein Werbungskostenabzug möglich ist
Viele Arbeitnehmer arbeiten inzwischen regelmäßig im Homeoffice oder zumindest teilweise von zuhause aus. Dabei wird fast immer auch der private Internetanschluss beruflich genutzt. Dadurch stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang sich Internetkosten steuerlich absetzen lassen.
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PCs, Notebooks und Tablets steuerlich absetzen: Was Arbeitnehmer 2026 wissen müssen
Ob Homeoffice, mobiles Arbeiten oder berufliche Weiterbildung: Viele Arbeitnehmer nutzen heute eigene Computer, Notebooks oder Tablets für berufliche Zwecke. Wer einen PC steuerlich absetzen möchte, kann die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dabei gelten seit 2021 deutlich günstigere Abschreibungsregeln.
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Umzugskosten wegen Arbeitszimmer: Kein Werbungskostenabzug
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Doch wenn der Grund für den Umzug lediglich die erstmalige Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers ist, bleibt der Steuerabzug außen vor – das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil zum Thema „Umzugskosten wegen Arbeitszimmer“ klargestellt.
Steuererklärung 2024: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2024, die Sie im Blick haben sollten.
Homework und Homeoffice: Steuerliche Entlastung
Ab dem 1.1.2023 wurde die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für „Homeoffice“ und „Homework“ neu geregelt. Bisher können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung“ bildet. Sofern für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht, sind die Arbeitszimmerkosten bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro abziehbar. Bis zu diesem Betrag sind die Kosten nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG). Der Höchstbetrag von 1.250 Euro ist ein Jahresbetrag. Er wird nicht gekürzt, wenn das Arbeitszimmer nur für einen Teil des Jahres genutzt wird oder nur für einige Monate „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht.
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Arbeitszimmer: Vereinfachungsregel gelten auch für 2022
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind im Jahre 2022 bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn jemand den „anderen Arbeitsplatz“ im Betrieb oder in der Behörde nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann. Falls das häusliche Arbeitszimmer gar den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ darstellt, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).
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Umzug wegen Homeoffice während der Pandemie absetzbar?
Das Bewohnen einer Wohnung am Lebensmittelpunkt eines Steuerzahlers und seiner Familie ist dem privaten Lebensbereich zuzuordnen. Daher sind Aufwendungen für einen Umzug grundsätzlich steuerlich nicht abziehbare Kosten der allgemeinen Lebensführung. Umzugskosten können aber als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen.
Unfallversicherung: Arbeitsunfall auf dem Weg zum Getränkeautomaten
Bei Arbeitsunfällen sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VI). Auch das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, ist grundsätzlich versichert. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten im Betrieb, sei dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Homeoffice: Verbesserung der steuerlichen Pauschale
Infolge der Corona-Pandemie üben viele Arbeitnehmer ihre berufliche Tätigkeit zu Hause aus (Homeoffice). Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird. Aus diesem Grund wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt, die nun ab 1.1.2023 dauerhaft von allen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden kann.
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iPhone, iPad oder MacBook: Sind Apple-Geräte überhaupt beruflich nutzbar?
Spricht die Nutzung von Apple-Geräten, also von iPhone, iPad oder MacBook aber von vornherein gegen eine ausschließlich berufliche Nutzung? Anders ausgedrückt: Würde sich ein Arbeitnehmer oder ein Selbstständiger, der auf einen Computer beruflich angewiesen ist, üblicherweise für ein Gerät mit Microsoft-Anwendungen anstelle eines Apple-Gerätes entscheiden? Mit dieser Frage musste sich – allen Ernstes – das Finanzgericht Berlin-Brandenburg befassen.
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