Schlagwort: Rentenabschlag

Abschlagsfreie Rente mit 63 jetzt erst mit 64 Jahren plus 2 Monaten

Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann man bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Allerdings müssen dafür lebenslange Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Im Jahre 2022 erreicht der Jahrgang 1959 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 11,4 Prozent beziehen. Ohne Rentenabschlag gibt es die Rente erst mit 66 Jahren und 2 Monaten. Wer mit 63 Jahren Rentenansprüche in Höhe von 1.000 Euro erworben hat, bekommt somit als Rente nur 886 Euro – wovon noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgehen.
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Frührentner: Verlängerung der erhöhten Hinzuverdienstgrenze auch 2022

Wer als Frührentner vor der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Rente bezieht und noch einer Beschäftigung nachgeht, muss die Hinzuverdienstgrenze für Rentner beachten. Er darf nicht mehr als 6.300 Euro (das sind 14 x 450 Euro) im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dies gilt für langjährig Versicherte ab 63 Jahre (nach 35 Versicherungsjahren), für besonders langjährig Versicherte mit 63 ohne Rentenabschlag (nach 45 Versicherungsjahren), für Schwerbehinderte sowie für Erwerbsminderungsrentner.
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Rente mit 63: Abschlagsfreie Rente im Jahre 2018 erst mit 63 plus 6 Monate

Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ohne Rentenabschläge – die „Rente mit 63“ oder „Abschlagsfreie Rente“ – kann beanspruchen, wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann. Von dieser zeitlich befristeten Vorzugsregelung profitieren seit dem 1.7.2014 aber gerade einmal anderthalb Jahrgänge, nämlich Versicherte, die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 geboren sind. Für Geburtsjahrgänge ab 1953 wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben.
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Vorzeitiger Ruhestand: Wie die Rentenminderung ausgeglichen werden kann

Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, bekommt aufgrund der Rentenminderung weniger Rente. Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) die Rente in Anspruch nimmt, gibt es einen Rentenabschlag von 0,3 %, also 3,6 % für ein Jahr. Die Abschläge fallen nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze an, sondern bleiben lebenslang bestehen und sogar über den Tod hinaus auch beim Wechsel von der Altersrente in eine Witwen- oder Witwerrente.
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Rente mit 67: Der Jahrgang 1952 muss 6 Monate länger arbeiten

Im Jahre 2016 wird der Geburtsjahrgang 1951 nun 65 Jahre alt und erreicht damit das einstmals gesetzliche Rentenalter von 65 Jahre. Zeit also, um in Rente gehen zu können? Nein, denn im Jahr 2012 startete für Neurentner die „Rente mit 67“ – und damit sind jetzt spezielle Grenzen zu beachten.
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