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(2015) Wie kann ich den Behindertenpauschbetrag meines Kindes auf mich übertragen lassen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wie kann ich den Behindertenpauschbetrag meines Kindes auf mich übertragen lassen?

Der Behindertenpauschbetrag steht eigentlich dem Kind zu. Er kann jedoch auf Sie als Elternteil übertragen werden, falls Ihr Kind vom Pauschbetrag keinen Gebrauch macht, weil es zum Beispiel keine eigenen Einkünfte hat. Die Übertragung des Pauschbetrages erfolgt in der „Anlage Kind“.

Sind Sie nicht verheiratet, geschieden bzw. getrennt lebend, wird der Behindertenpauschbetrag jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt. Diese 50:50 Regelung kann auf Antrag beider Elternteile jedoch auch geändert werden.

Sind Sie jedoch verheiratet und wollen sich steuerlich getrennt veranlagen lassen, wird der Pauschbetrag zwingend jedem Elternteil zur Hälfte gewährt. Eine Änderung ist hier nicht möglich.

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