Wer wegen eines neuen Arbeitsplatzes umzieht, kann die Kosten häufig steuerlich geltend machen. Besonders interessant ist dabei eine Frage, die in der Praxis schnell Streit mit dem Finanzamt auslöst: Lassen sich auch Taxikosten für Wohnungsbesichtigungen abziehen? Das Sächsische Finanzgericht hat dazu entschieden, dass solche Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden können, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und die Aufwendungen nachgewiesen werden.
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Dienstreise mit Privatwagen trotz Firmenwagen: Kein Werbungskostenabzug möglich
Wer für berufliche Reisen seinen privaten Pkw nutzt, kann die Fahrtkosten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. Das gilt entweder mit der Kilometerpauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer oder unter bestimmten Voraussetzungen mit den tatsächlichen Fahrzeugkosten. Anders kann die steuerliche Beurteilung jedoch ausfallen, wenn dem Arbeitnehmer bereits ein Firmenwagen für dienstliche Fahrten zur Verfügung steht. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt: Eine Dienstreise mit Privatwagen trotz Firmenwagen kann dazu führen, dass die entstandenen Kosten steuerlich überhaupt nicht berücksichtigt werden.
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Vielpendler-Option bei doppelter Haushaltsführung: Eine oft übersehene Steuerchance
Die Vielpendler-Option kann für Arbeitnehmer interessant sein, die beruflich einen zweiten Haushalt führen und deutlich häufiger als einmal pro Woche nach Hause fahren. Statt nur eine Familienheimfahrt pro Woche anzusetzen, können dann sämtliche Heimfahrten steuerlich berücksichtigt werden. Dafür müssen jedoch andere Werbungskosten entfallen.
Internetkosten steuerlich absetzen: Wann ein Werbungskostenabzug möglich ist
Viele Arbeitnehmer arbeiten inzwischen regelmäßig im Homeoffice oder zumindest teilweise von zuhause aus. Dabei wird fast immer auch der private Internetanschluss beruflich genutzt. Dadurch stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang sich Internetkosten steuerlich absetzen lassen.
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Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: Nachweise werden wichtiger
Wer aus beruflichen Gründen neben seinem Hauptwohnsitz einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, kann die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Besonders wichtig sind dabei die Familienheimfahrten. Doch aktuelle Entscheidungen zeigen: Das Finanzamt prüft zunehmend genauer, ob die geltend gemachten Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung tatsächlich stattgefunden haben.
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Entlastungsprämie 2026: 1.000 Euro steuerfrei
Die Bundesregierung plant mit der sogenannten Entlastungsprämie 2026 eine neue steuerfreie Sonderzahlung für Arbeitnehmer. Hintergrund sind die weiterhin hohen Benzin- und Mobilitätskosten. Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten bis zu 1.000 Euro zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen können – steuer- und sozialversicherungsfrei.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Steuerfreier Zuschuss für Betreuungskosten
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten. Ziel dieser Regelung ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Gerade wenn unerwartet ein zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht – etwa bei Krankheit eines Kindes oder wegen außergewöhnlicher Arbeitszeiten – kann der Arbeitgeber unterstützend eingreifen, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohnsteuer anfällt.
Doppelter Haushalt im Ausland: 2.000-Euro-Grenze ab 2026
Bei einem doppelten Haushalt im Ausland konnten Unterkunftskosten bislang deutlich großzügiger abgesetzt werden als im Inland. Ab dem Jahr 2026 ändert sich das grundlegend: Der Gesetzgeber führt erstmals eine feste 2.000 Euro-Grenze für Unterkunftskosten ein. Der folgende Beitrag erklärt verständlich, was künftig gilt, wer betroffen ist und welche Ausnahmen bestehen.
Inflationsausgleichsprämie: Lohnerhöhung in 2025 bleibt steuerfrei
Arbeitgeber konnten bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten zahlen. Voraussetzung war, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgte (§ 3 Nr. 11c EStG). Doch was passiert, wenn ab 2025 eine Lohnerhöhung folgt? Besteht die Gefahr, dass rückwirkend die Steuerfreiheit der Prämie entfällt? Eine aktuelle Klarstellung des Bundesfinanzministeriums (BMF) gibt Entwarnung.
Pflegeversicherung: Erhöhung des Beitragssatzes ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag, während Eltern mit mehr als einem Kind von Abschlägen profitieren. Hier sind die wichtigsten Änderungen und Regelungen im Überblick.
Erhöhter Steuerfreibetrag für Mitarbeiteraktien und Beteiligungen ab 2024
Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder unentgeltlich Vermögensbeteiligungen in Form von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiterbeteiligungen, ist der geldwerte Vorteil in bestimmter Höhe steuerfrei. Ab dem 1.4.2009 lag der Steuerfreibetrag zunächst bei 360 Euro (§ 3 Nr. 39 EStG).










