Fahrten zur Arbeit, genauer gesagt zu ersten Tätigkeitsstätte, sind mit der Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer abziehbar; seit 2021 gelten 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer gehalten, im Rahmen seiner Steuererklärung die exakte Anzahl der Tage anzugeben, an denen er tatsächlich zur Arbeit gefahren ist. Nur für diese Tage wird die Pendlerpauschale gewährt.
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Schlagwort: Corona
Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020
Der Abgabetermin in diesem Jahr auf den 31. Oktober 2021 verlegt wurde. Da dies jedoch ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung erst am Montag, dem 1. November 2021 beim Finanzamt sein.
Viele haben aber noch einen Tag mehr Zeit: In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist aufgrund Allerheiligen erst der 2. November 2021 der letzte Abgabetag.
Sollte dennoch nicht genug Zeit sein, reicht dem Finanzamt für eine Verlängerung um wenige Tage oder Wochen eine kurze E-Mail mit dem gewünschten Termin und einer Begründung.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022. Nun gab es die offizielle Zustimmung vom Bundesrat: Die Verlängerung der Abgabefrist ist beschlossene Sache.
Grund für die Fristverlängerung ist die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise.Wer es trotz der Verlängerung nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen, muss diese aber gut begründen.
Für das Jahr 2020 kann das Finanzamt in Einzelfällen anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.
Verzinsung der Steuern
Wer jetzt Angst hat, durch die Verlängerung der Abgabefrist gegebenenfalls Strafzinsen zu zahlen, muss sich nicht sorgen. Die zinsfreie Karenzzeit wird für den Besteuerungszeitraum 2020 ebenfalls angepasst und endet am 30. Juni 2022. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen.
Übersicht zu den verlängerten Abgabefristen!
| Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
|---|---|---|
| Für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | > |
| Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | Geänderte Abgabefristen: |
| Für das Steuerjahr 2021 | 31.12.2025 | 01.08.2022 (28.02.2023) |
Homeoffice-Pauschale auch während Elternzeit und Arbeitslosigkeit?
In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Aber geht das auch, wenn man in Elternzeit oder gerade arbeitslos ist.
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Homeoffice-Pauschale: Kosten für Monatskarte des ÖPNV abziehbar?
In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zu Hause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag (Homeoffice-Pauschale) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 EUR im Jahr absetzbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG).
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Pauschalbesteuerung für Dienstwagen kann zur Nachzahlung führen
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalbesteuerung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
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Pauschalbesteuerung für Dienstwagen zur Nachzahlung führen
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalbesteuerung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
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Einzelfragen zur Sofortabschreibung für PCs und Notebooks
Die Finanzverwaltung hat verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind oder noch werden. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben als Sofortabschreibung abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises.
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Das „Dritte Corona-Steuerhilfegesetz“ tritt in Kraft
Die Regierungskoalition hat sich auf weitere steuerliche Entlastungen im Zuge der Corona-Pandemie verständigt. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem dritten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) zugestimmt.
Berufskrankheit: Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat festgestellt, dass eine Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit bei Personen möglich ist, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind (BMAS vom 7.1.2021).
Impfzentren: Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale für Freiwillige
Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung der freiwilligen Helferinnen und Helfer in Impfzentren festgelegt. Diese können nun von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten steuerfrei sind.
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FFP2-Masken: Sind die Kosten steuerlich abziehbar?
Seit einigen Wochen werden medizinische Masken, also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken der Standards KN95/N95, in vielen Bereichen des täglichen Lebens vorgeschrieben oder zumindest empfohlen. Dabei sind gerade die FFP2-Masken recht teuer. Wer diese täglich mehrere Stunden tragen und dementsprechend häufig ersetzen muss, dürfte jeden Monat Kosten von 50 Euro oder mehr aufwenden.
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