Der Gesetzgeber muss das Existenzminimum jedes Bürgers von der Einkommensteuer freistellen. Deshalb bleibt das zu versteuernde Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG). Doch wie hoch muss dieser Betrag sein? Nun steht auch der Grundfreibetrag 2022 auf dem Prüfstand.
