Schlagwort: Seniorenheim

Heimunterbringung: Wann Kosten steuerlich abziehbar sind

Heimunterbringung: Wann Kosten steuerlich abziehbar sind

Die Heimunterbringung spielt im Steuerrecht eine wichtige Rolle, wenn es um den Abzug außergewöhnlicher Belastungen geht. Viele Betroffene gehen davon aus, dass sämtliche Heimkosten steuerlich berücksichtigt werden können. Das ist jedoch nur teilweise richtig. Besonders problematisch wird es, wenn nur ein Ehepartner pflegebedürftig ist, der andere aber freiwillig mit in das Heim zieht.


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Betreutes Wohnen: Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Ältere Menschen ziehen oftmals wegen aufkommender Demenz oder wegen anderer Krankheiten in eine altengerechte Wohnanlage für betreutes Wohnen. So haben sie die Möglichkeit, in eigener Häuslichkeit eine
autonome Lebensführung aufrecht zu erhalten und ihr Leben solange wie möglich eigenständig und nach ihren individuellen Bedürfnissen zu führen. Hier können sie im Bedarfsfall einen Pflegedienst, ambulante soziale
Dienstleistungen, Hausnotruf, Unterstützung und Pflege bei Krankheit u.Ä. in Anspruch nehmen. Der Betreuungsumfang ist meist in einem Servicevertrag geregelt. Die Frage ist, ob die Kosten der Unterbringung in der
Wohnanlage für betreutes Wohnen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
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