Schlagwort: Freistellungsauftrag

NV-Bescheinigung und Verlustverrechnung: Was Anleger wissen müssen!

NV-Bescheinigung und Verlustverrechnung: Was Anleger wissen müssen!

Kapitalerträge ohne Steuerabzug und trotzdem Verluste verrechnen? Wer eine NV-Bescheinigung besitzt, muss die aktuellen Regelungen genau kennen. Wir erklären, was sich durch das neue BMF-Schreiben zur NV-Bescheinigung und Verlustverrechnung ändert – und worauf Sie im Übergangszeitraum bis Ende 2025 achten sollten.


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Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge wird erhöht

Von den Einkünften aus Kapitalvermögen bleibt bislang ein Betrag bis 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei Verheirateten steuerfrei. Das ist der so genannte Sparerpauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Bis zu diesem Betrag kann der Sparer Freistellungsaufträge erteilen und so seine Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer kassieren (§ 20 Abs. 9 EStG). Das ändert sich 2023.


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