Viele Anleger konnten im Jahr 2022 nicht mehr auf ihre russischen Wertpapiere zugreifen. Aufgrund der Sanktionen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine waren zahlreiche russische Staatsanleihen sowie sogenannte ADR- und GDR-Hinterlegungsscheine faktisch nicht mehr handelbar. Die betroffenen Wertpapiere verloren erheblich an Wert oder wurden von Banken sogar mit null Euro bewertet.
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Schlagwort: Kapitalvermögen
Verluste aus Termingeschäften: Steuererleichterung für Anleger
Seit 2021 konnten Verluste aus Termingeschäften nur stark eingeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden. Das führte bei vielen Anlegern zu hohen Steuerlasten – und zu massiver Kritik. Doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 gibt es nun eine entscheidende Wende: Die bisher geltende Begrenzung ist aufgehoben – und in vielen Fällen muss der Fiskus sogar die Verfahrenskosten tragen.
Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge wird erhöht
Von den Einkünften aus Kapitalvermögen bleibt bislang ein Betrag bis 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei Verheirateten steuerfrei. Das ist der so genannte Sparerpauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Bis zu diesem Betrag kann der Sparer Freistellungsaufträge erteilen und so seine Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer kassieren (§ 20 Abs. 9 EStG). Das ändert sich 2023.
Ehegattenübergreifender Verlustausgleich jetzt möglich
Nach derzeitiger Rechtslage können nicht ausgeglichene Verluste eines Ehegatten aus Kapitalvermögen im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung nicht ehegattenübergreifend mit positiven Kapitalerträgen des anderen Ehegatten verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 3 EStG). Ein Verlustausgleich ist also nicht möglich.
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