Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen.
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Schlagwort: Umzugskosten
Neuregelung der Umzugskostenpauschale 2020
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden (§ 10 BUKG). Jetzt wurde die Umzugskostenpauschale 2020 neu geregelt.
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Steuerwissen für Polizisten: Welche Ausgaben sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Kosten, die entstehen, damit ein Steuerpflichtiger seinem Beruf nachkommen kann. Ein Überblick über Werbungskosten speziell für Polizistinnen und Polizisten.
Werbungskosten machen Spaß – und zwar deshalb, weil sie dazu beitragen, die jährliche Einkommensteuerlast zu senken. Wie das geht? Alle angefallenen Werbungskosten werden in der Steuererklärung mit den Einnahmen verrechnet und senken somit das Einkommen. Und weniger Einkommen bedeutet auch weniger Steuern.
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Umzugskosten: Hohe Taxikosten für Wohnungsbesichtigungen abziehbar
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie das Finanzamt an Ihren Umzugskosten beteiligen. Es gilt der Grundsatz, dass sich die Höhe der abziehbaren Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz richtet, also nach den Aufwendungen, die nach Beamtenrecht erstattet würden. Ob die Taxikosten für die verschiedenen Wohnungsbesichtigungen auch dazu gehören, musste das sächsische Finanzgericht nun entscheiden.
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Erhöhung der Umzugskostenpauschale ab März 2018
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
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Erhöhung der Umzugspauschale ab März 2016
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. In die Umzugspauschale fließen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen ein.