Viele Arbeitnehmer arbeiten inzwischen regelmäßig im Homeoffice oder zumindest teilweise von zuhause aus. Dabei wird fast immer auch der private Internetanschluss beruflich genutzt. Dadurch stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang sich Internetkosten steuerlich absetzen lassen.
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Schlagwort: Internetkosten
Arbeitszimmer: Vereinfachungsregel gelten auch für 2022
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind im Jahre 2022 bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn jemand den „anderen Arbeitsplatz“ im Betrieb oder in der Behörde nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann. Falls das häusliche Arbeitszimmer gar den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ darstellt, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).
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