Wer Kurzarbeitergeld oder andere Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss unter Umständen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wird die Erklärung erst Jahre später eingereicht, kann ein hoher Verspätungszuschlag bei Lohnersatzleistungen entstehen – selbst wenn die eigentliche Steuernachzahlung vergleichsweise gering ausfällt. Ein Urteil des Finanzgerichts Köln zeigt, dass ein Verspätungszuschlag von mehreren Hundert Euro rechtmäßig sein kann.
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Schlagwort: Lohnersatzleistungen
Existenzgründer: Keine freiwillige Arbeitslosenversicherung wegen einer Sperrzeit
Existenzgründer haben die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern (§ 28a SGB III). So haben Sie die Chance, sich für wenig Geld ordentliche Leistungen für den Fall zu erhalten, dass plötzlich die Aufträge wegbrechen, sie ihren Betrieb schließen und die Selbstständigkeit aufgeben müssen.
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