Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat grundsätzlich mehr Zeit für die Abgabe. Trotzdem kann das Finanzamt in bestimmten Fällen eine Vorabanforderung der Steuererklärung aussprechen und die Erklärung früher verlangen. Ein aktueller Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Köln zeigt jedoch: Eine solche Aufforderung darf nicht nur pauschal mit dem Gesetz begründet werden.
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Schlagwort: Lohnsteuerhilfeverein
Steuererklärung 2020: Ende der Abgabefrist naht
Aktuell weist das Finanzministerium Thüringen darauf hin, dass der Countdown für die Steuererklärung 2020 läuft: Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2021 bzw. am darauffolgenden Werktag. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022 (FinMin Thüringen vom 14.9.2021).
