Schlagwort: Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2024: Neue Regelungen für Rentner und Nicht-Arbeitnehmer

Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).


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Erklärungspflicht wegen Kurzarbeitergeld: Verspätungszuschläge drohen

In den Coronajahren haben viele Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezogen. Dieses ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den sogenannten Progressionsvorbehalt den persönlichen Steuersatz. Dadurch wird es bei Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis 2022 in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen kommen. Bei Bezug von Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro pro Jahr besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Wer nicht abgibt, dem drohen Verspätungszuschläge!


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Steuerbescheid: Vorsicht bei Datenimport unter ELSTER

Im Steuerbereich ist Sorgfalt gefragt: Erfahren Sie, wie der Datenaustausch zwischen Vorjahren und aktuellen Angaben funktioniert und welche Konsequenzen bei Fehlern beim Datenimport für den Steuerbescheid drohen können. Ein unachtsamer Fehler könnte nach Ablauf der Einspruchsfrist unkorrigierbar sein.
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Steuererklärung auf Antrag: Wer zu lange wartet, den bestraft der Fiskus

Nicht jeder Steuerbürger ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wer eine Steuererstattung erwartet, kann aber eine Steuererklärung auf Antrag („Antragsveranlagung„) abgeben, auch wenn eine Pflicht zur Abgabe nicht besteht. Dies bietet sich beispielsweise bei Arbeitnehmern an, deren Arbeitslohn zwar dem Lohnsteuerabzug unterliegt und deren Steuer damit eigentlich abgegolten ist, die aber hohe Werbungskosten haben, etwa aufgrund hoher Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit. Allerdings müssen Personen, die eine Steuererklärung freiwillig abgeben, eine wichtige Frist beachten: die Festsetzungsfrist nach § 169 AO.
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Freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen!

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte überlegen, ob er eine Einkommensteuererklärung freiwillig abgibt, die so genannte Antragsveranlagung. Die freiwillige Abgabe ist immer empfehlenswert, wenn Sie Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen oder wenn Sie während des Jahres vermeintlich zu viel Steuern gezahlt haben und diese anrechnen lassen wollen. Kurzum: wenn Sie die Möglichkeit einer Steuererstattung sehen. Es gibt viele Fälle, in denen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt!
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Steuererklärung 2020: Ende der Abgabefrist naht

Aktuell weist das Finanzministerium Thüringen darauf hin, dass der Countdown für die Steuererklärung 2020 läuft: Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2021 bzw. am darauffolgenden Werktag. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022 (FinMin Thüringen vom 14.9.2021).


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Kurzarbeitergeld: Bei Bezug im Vorjahr besteht Pflicht zur Steuererklärung

Im vergangenen Jahr 2020 haben zahlreiche Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit bezogen. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer ohne Kinder 60 Prozent und für Arbeitnehmer mit Kinder 67 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts.
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BEA-Freibetrag: Keine Übertragung nach Volljährigkeit

Eltern erhalten für ihre Kinder, die steuerlich zu berücksichtigen sind, neben dem Kinderfreibetrag auch den so genannten BEA-Freibetrag, also den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser beträgt im Jahre 2020 pro Elternteil 1.320 Euro, im Jahre 2021 beträgt er 1.464 Euro je Elternteil. Der BFH hat entschieden, dass eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrag für volljährige Kinder nicht möglich ist


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Verlustvortrag: Viele Studenten „verbrennen“ ihre schönen Studienkosten

Nach wie vor befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar sind. Im Hinblick auf die künftige Entscheidung wird den Studenten stets geraten, ihre Studienkosten als Werbungskosten im Rahmen einer Einkommensteuererklärung als Verlustvortrag geltend zu machen.


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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten

Hatten Sie im Jahr 2019 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Kinderfreibetrag: Jetzt wieder Vergleich mit dem „gezahlten“ Kindergeld

Es gibt viele Eltern, die vergessen haben, Kindergeld für ihre Sprösslinge zu beantragen. Nun könnte man glauben, dass die Eltern die kindbedingten Vergünstigungen wenigstens im Rahmen ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer über den Kinderfreibetrag erhalten würden. Doch weit gefehlt. Bei der sog. Günstigerprüfung wird nämlich nicht das „tatsächlich gezahlte Kindergeld“, sondern der „Anspruch auf Kindergeld“ mit der Steuerersparnis aus den Freibeträgen verglichen. Das heißt: Bereits der „Anspruch auf Kindergeld“ mindert die Begünstigungen bei der Einkommensteuer.
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