Seit 2012 ist es deutlich einfacher, Kinderbetreuungskosten abzusetzen. Egal ob erwerbsbedingt oder nicht, darfst du für jedes Kind bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt übernimmt davon zwei Drittel, also bis zu 4.000 Euro.
Wenn du Betreuungskosten absetzen willst, dann darfst du das Geld grundsätzlich nicht bar auszahlen, sondern musst es überweisen. Das Finanzamt kann als Nachweis die Rechnung und gegebenenfalls den Überweisungsbeleg verlangen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht.