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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Nachricht ans Finanzamt

 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Nachricht ans Finanzamt

Neues Freitextfeld - Was das bedeutet!

In der Einkommensteuererklärung 2021 stößt man im Hauptformular auf ein neues Freitextfeld mit kuriosem Text und ist gar sehr verwundert: "Über die Angaben in der Steuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift 'Ergänzende Angaben zur Steuererklärung' gekennzeichnet ist." Was bedeutet das?

Weil die Steuererklärungen in immer stärkeren Maßen maschinell bearbeitet werden, will der Fiskus dir mit diesem Freitextfeld die Möglichkeit geben, individuelle Angaben zu machen, die nach deiner Auffassung Anlass für eine manuelle Bearbeitung und Prüfung durch den Finanzbeamten sein sollten. Dazu trägst du im Auswahlfeld eine "1" ein und machst auf einem Zusatzblatt deine Ausführungen zu Angaben und Sachverhalten, die im Formular keinen Platz finden, sowie zu deiner Rechtsauffassung, die von der amtlichen Auffassung abweicht.

Die Anlage bezeichnest du als "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung", und diese wird dann Bestandteil der Steuererklärung. So erreichst du, dass deine Steuererklärung nicht automationsgestützt erfolgt, sondern die Erklärung durch den Finanzbeamten manuell geprüft wird.

Um dies zu verdeutlichen, ist im Formular folgender Hinweis enthalten:

"Wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, tragen Sie bitte eine '1' ein. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steuererklärung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde."

Steuererklaerung-Polizei.de

Wenn du wünschst, dass der Finanzbeamte sich deine Steuererklärung genauer ansieht, solltest du hier Eintragungen vornehmen. Falls du dies nicht wünschst, unterlasse hier einen Eintrag. Du solltest hier jedoch keine Eintragung vornehmen, wenn du mit der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichst.

Wenn du deine Einkommensteuererklärung mit Steuererklaerung-Polizei.de erstellst, kannst du deine abweichenden Angaben, Sachverhalte oder deine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung hier niederschreiben. Der Inhalt dieses Textfeldes wird zusammen mit den übrigen Daten der Steuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

(2021): Neues Freitextfeld - Was das bedeutet!

Feldhilfen

Möchtest du dem Finanzamt zusätzliche Angaben zu Deiner Steuererklärung mitteilen?

Wenn du dem Finanzamt zusätzliche Angaben zu deiner Steuererklärung mitteilen willst, wähle hier bitte "ja" aus.

In dem zusätzlichen Textfeld kannst du dann deinem Finanzamt bestimmte Sachverhalte kurz erläutern, die über die bereits gemachten Angaben in deiner Steuererklärung hinaus gehen oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen. Du kannst auch darauf hinweisen, dass du zu einem bestimmten Sachverhalt in deiner Steuererklärung eine andere als die amtliche Rechtsauffassung vertrittst.

Mit diesem Eintrag erreichst du, dass deine Steuererklärung nicht automationsgestützt bearbeitet wird, sondern die Erklärung durch einen Finanzbeamten manuell geprüft wird.

Wichtig: Falls du mit Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichst, ist hier keine Eintragung vorzunehmen.

Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

In dem zusätzlichen Textfeld kannst du dann deinem Finanzamt bestimmte Sachverhalte kurz erläutern, die über die bereits gemachten Angaben in deiner Steuererklärung hinausgehen oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen. Hier kannst du auch darauf hinweisen, dass du zu einem bestimmten Sachverhalt eine andere als die amtliche Rechtsauffassung vertrittst. Mit diesem Eintrag erreichst du, dass deine Steuererklärung nicht automationsgestützt bearbeitet wird, sondern die Erklärung durch den Finanzbeamten manuell geprüft wird.

Wichtig: Falls du mit Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichst, ist hier keine Eintragung vorzunehmen.