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Wer kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
Jeder, der Krankheitskosten nachweisen kann, kann sie auch in der Steuererklärung angeben. Hierzu brauchst du eine Quittung, eine Rechnung und in manchen Fällen ein ärztliches Attest. Dabei ist es gleichgültig, ob du selbst die Ausgabe für eine eigene Krankheit, für die deines Ehepartners oder für ein Kind tätigen, für das du Anspruch auf Kindergeld hast. Es zählt der Zeitpunkt, zu dem du die Rechnung bezahlt hast, nicht der Zeitpunkt, zu dem die Rechnung fällig wurde.
Wegeunfall
Hast du krankheitsbedingte Ausgaben in Zusammenhang mit einem Wegeunfall oder einem Arbeitsunfall, dann solltest du diese als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben angeben. Das gilt auch für Kosten, die wegen einer Berufskrankheit oder wegen einer krankheitsbedingten Umschulung entstehen. Der Vorteil ist, dass in diesem Fall eine zumutbare Belastung nicht angerechnet wird.
(2021): Wer kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
Was sind medizinische Heilmittel?
Heilmittel oder auch Heilmethoden sollen dazu dienen, Krankheiten zu heilen oder auch Verschlimmerungen der Symptome zu verhindern. Dabei versteht man unter einem Heilmittel in der Regel Therapien und Anwendungen wie:
- Massagen,
- Physiotherapie oder Krankengymnastik,
- Logopädische Maßnahmen oder auch
- Ergotherapie.
(2021): Was sind medizinische Heilmittel?
Was kann ich als Krankheitskosten absetzen?
Als Krankheitskosten kannst du alle Ausgaben absetzen, die dir im Zusammenhang mit einer Krankheit entstehen. Du kannst diese in unbegrenzter Höhe als außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung eintragen.
Das Finanzamt zieht automatisch die zumutbare Eigenbelastung ab, die sich nach deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder richtet. Diese Eigenbelastung liegt bei einem bis sieben Prozent deines Jahreseinkommens und wird bei allen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt, zu denen auch die Krankheitskosten gehören.
Zu den Ausgaben, die du als Krankheitskosten angeben kannst, gehören
- die ärztliche Behandlung
- Heilbäder, Krankengymnastik etc.
- Pflegeleistungen
- Heilpraktiker oder Homöopath
- Medikamente
- Zuzahlungen in der Apotheke
- medizinische Hilfsmittel,
- einen Krankenhausaufenthalt
- Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Krankengymnastik usw.
Fahrtkosten: Wenn du mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zum Arzt fährst, kannst du die tatsächlich anfallenden Kosten absetzen, hebe also die Fahrkarten auf. Fährst du jedoch mit dem Auto, kannst du eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.
Auch die Kosten für einen Zahnersatz oder eine Kur kannst du angeben. Allerdings nicht die Ausgaben für einen Krankenbesuch oder Maßnahmen zur Vorbeugung einer Krankheit, wie eine Diät oder eine Rückenmassage zur Entspannung beispielsweise.
Tipp
Für Gesundheitskurse, die der Fitness oder der Gewichtsreduzierung dienen, die dir der Arzt nicht verschreibt, solltest du versuchen, von deiner Krankenkasse eine Gutschrift über ein Bonusheft zu bekommen. Das bieten viele gesetzliche Kassen an – frage direkt bei deiner Krankenversicherung nach.
Umgekehrt musst du auch Erstattungen oder Zuzahlungen durch die Krankenkasse, die Renten- oder die Unfallversicherung von deinen Ausgaben abziehen, bevor du diese in der Steuererklärung angibst. Allerdings musst du dir nicht anrechnen lassen, was du als Zahlung aus einer Krankentagegeldversicherung erhältst.
Eine Ausnahme gilt für bestimmte Bonusleistungen deiner gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt: Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (nach § 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, handelt es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung. Die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge sind daher nicht um den Betrag der Kostenerstattung zu mindern. Eine solche Leistung der Krankenkasse liegt nur in den Fällen vor, bei denen nach den konkreten Bonusmodellbestimmungen durch den Versicherten vorab Kosten für zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen aufgewendet werden müssen, die anschließend aufgrund eines Kostennachweises erstattet werden ((BMF-Schreiben vom 6.12.2016, IV C 3 - S 2221/12/10008; BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15).
Steuererklaerung-Polizei.de
Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Bonuszahlungen einer privaten Krankenversicherung "zur Förderung kostenbewussten Verhaltens" als Beitragserstattung zu werten sind und deshalb die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern, wenn die Boni unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (BFH-Urteil vom 16.12.2020, X R 31/19).
(2021): Was kann ich als Krankheitskosten absetzen?
Wie muss ich die Krankheitskosten belegen?
Du musst die Ausgaben für Medikamente, Heilmittel und weitere Krankheitskosten durch Belege nachweisen. Außerdem verlangt das Finanzamt, dass du die Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme oder der Behandlung als medizinisch notwendig nachweisen kannst. Hierzu brauchst du meist eine ärztliche Verordnung. Liegt eine dauerhafte Erkrankung vor, reicht in der Regel auch die einmalige Vorlage des Attests. Hat dir dein Augenarzt einmal eine Brille verschrieben, reicht für die Notwendigkeit der Ausgaben für weitere Brillen auch eine Bestätigung durch den Optiker.
Tipp
Sobald du ein Attest von deinem Arzt hast, das eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammle die Quittungen. Erst am Jahresende ist klar, wie hoch deine Ausgaben für Heilmittel und Behandlungen tatsächlich sind. Die Krankheitskosten bilden zusammen mit den Ausgaben für weitere allgemeine außergewöhnliche Belastungen eine Summe. Dann kannst du anhand unserer Übersicht berechnen, ob sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnt, denn das Finanzamt zieht von den tatsächlichen Ausgaben deine zumutbare Eigenbelastung ab. Nur der Betrag, der die zumutbare Belastung übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus.
In bestimmten Fällen muss die medizinische Notwendigkeit durch ein Attest des Amtsarztes oder durch eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass dieser Nachweis vor Beginn der Behandlung oder vor dem Erwerb des medizinischen Heilmittels eingeholt wird. Dieser strenge Nachweis ist erforderlich in folgenden Fällen:
- Bade- oder Heilkur; bei einer Vorsorgekur ist auch die Gefahr einer durch die Kur abzuwendenden Krankheit, bei einer Klimakur der medizinisch angezeigte Kurort und die voraussichtliche Kurdauer zu bescheinigen,
- psychotherapeutische Behandlung,
- medizinisch erforderliche auswärtige Unterbringung eines an Legasthenie oder einer anderen Behinderung leidenden Kindes des Steuerpflichtigen,
- Notwendigkeit der Betreuung des Steuerpflichtigen durch eine Begleitperson, sofern sich diese nicht bereits aus dem Schwerbehindertenausweis ergibt,
- medizinische Hilfsmittel, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind,
- wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, wie z. B. Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- und Eigenbluttherapie.
(2021): Wie muss ich die Krankheitskosten belegen?