Feldhilfen
Wählen Sie das Land aus, in welchem Ihr Reiseziel liegt.
Für einige Länder gibt es spezielle Pauschbeträge für verschieden Städte und Regionen.
So gelten z.B. in London höherer Pauschbeträge als im restlichen Land (Großbritannien und Nordirland). Wenn Ihr Reiseziel also London war, wählen Sie in der Auswahlliste bitte "Großbritannien / London" aus.
Gesonderte Pauschbeträge für einzelne Städte oder Regionen gelten in folgenden Ländern:
- Australien
- Brasilien
- China
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien und Nordirland
- Indien
- Italien
- Japan
- Kanada
- Pakistan
- Polen
- Rumänien
- Russische Föderation
- Saudi-Arabien
- Schweiz
- Spanien
- Südafrika
- Türkei
- USA
Gib hier den Zeitraum an, in dem du die Auswärtstätigkeit ausgeübt hast.
Bei eintägigen Auswärtstätigkeiten erfasst du das gleiche Datum als Start- und Enddatum.
Gib hier an, ob du die Auswärtstätigkeit mit deinem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt hast.
Wichtig: Wenn du die Fahrten mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt hast, dürfen keine Fahrtkosten geltend gemacht werden.
Gib hier steuerfreie Zuschüsse und Erstattungen an, die du im Jahr 2021 für diese berufsbedingte Reise erhalten hast und die nicht auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wurden.
Die steuerfreien Erstattungen verringern die abzugsfähigen Werbungskosten.
Gib hier die Höhe der Reisenebenkosten an, die Dir im Rahmen Deiner Auswärtstätigkeiten entstanden sind.
Gib die Straße und Hausnummer des Reiseziels an.
Gib hier die Postleitzahl des Reiseziels an.
Gib hier die Ortsnamen des Reiseziels an.
Gib hier Postleitzahl und Ortsname des Reiseziels an.
Berufskraftfahrer können anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten innerhalb einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit einer Übernachtung im Kfz einen Pauschbetrag in Höhe von 8 Euro pro Kalendertag geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass du für diesen Tag eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen beanspruchen kannst.
Für Kalendertage, an denen du eine Verpflegungspauschale bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung mit Abwesenheit von mehr als 8 Stunden beanspruchen kannst, kommt der Pauschbetrag nicht zur Anwendung. Das Wahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und der Pauschale kann im Kalenderjahr nur einheitlich ausgeübt werden.
Wenn du Übernachtungskosten in Verbindung mit deiner Reisetätigkeit hattest, wähle "ja" aus. Zu den Übernachtungskosten zählen z.B. Aufwendungen
- ein Hotel
- eine Pension oder
- eine Wohnung, die du zeitweise angemietet hast.
Alle Aufwendungen solltest du ggf. gegenüber dem Finanzamt belegen können.
Übernachtungskosten können nur in tatsächlich entstandener Höhe als Werbungskosten anerkannt werden, längstens jedoch an ein und derselben Tätigkeitsstätte im Inland für 48 Monate, danach höchstens bis zu 1.000 Euro im Monat.