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(2021) Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Zu den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung zählen:

  • Alle regulären Arbeitnehmer,
  • Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit,
  • Geringfügig Beschäftigte, die vom Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machen,
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
  • Behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen,
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige.

Bist du von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit?
Wenn du einen Antrag gestellt hast und daraufhin von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurdest, trage bitte die Beiträge zu einer befreienden Lebensversicherung, für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Beiträge, die du an die Versicherungsgruppe oder Versorgungsgruppe deiner Berufsgruppe zahlst, ein. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse oder Beitragserstattungen musst du vorher abziehen.

Tipp

Freiwillige Beiträge: Hier kannst du auch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzen, die du freiwillig leistest. Dies ist der Fall bei einer Höher- oder Weiterversicherung oder wenn du freiwillige Beiträge zahlst, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten. Falls du als Minijobber von deinem Wahlrecht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machst, trage deinen Arbeitnehmeranteil ebenfalls ein.

Auch die freiwilligen Beiträge sind auf den Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen beschränkt.  Im Jahre 2021 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.787 Euro bei Ledigen und 51.574 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 92 % steuermindernd aus, also mit höchstens 23.724 Euro bzw. 47.448 Euro.

 

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Hinweis: Der Bundesfinanzhof hält die gesetzlichen Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung und dem Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen für verfassungskonform (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass dies nicht für künftige Rentnerjahrgänge gilt. Hier könnte eine Doppelbesteuerung drohen.

Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin angekündigt, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorzuziehen (Stand: 3.6.2021, Quelle: BMF online). Von daher ist es denkbar, dass sich die obigen Beträge in Kürze noch etwas ändern werden, das heißt, dass der prozentual begrenze Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen erhöht wird. Die weitere Entwicklung muss hier sorgfältig beobachtet werden.

Rechner
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.