Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


(2021) Vorsicht: Nicht immer kannst du haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Vorsicht: Nicht immer kann man haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Kosten, die du bereits als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angibst, kannst du nicht auch noch als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.


Die Art, wie du die Kosten absetzt, kannst du jedoch nicht selbst bestimmen. Wenn die Kosten beispielsweise als Werbungskosten oder Sonderausgaben zählen, müssen sie auch als solche angegeben werden, das gilt genauso für die außergewöhnlichen Belastungen. Das betrifft beispielsweise die Kosten der Kinderbetreuung, die nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können, auch wenn der Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten vielleicht schon überschritten ist.

Auch personenbezogene Dienstleistungen, für einen Friseur oder eine kosmetische Behandlung beispielsweise, gelten nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen, selbst wenn sie in deinem Haushalt stattfinden.

Dienstleistungen, die im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgelistet sind, kannst du hingegen angeben.

Nicht begünstigt sind jedoch Arbeiten, die nicht in deinem privaten Haushalt erledigt werden, beispielsweise, wenn du deine Wäsche zum Waschen in eine Reinigung gibst.

Handwerkerleistungen, für die du nach einem Versicherungsschaden Leistungen durch deine Versicherung (Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung beispielsweise) erhältst, kannst du nicht in der Steuererklärung geltend machen. Auch Versicherungsleistungen, die du erst später erhalten wirst, müssen einbezogen werden.

Keinen Steuerabzug gibt es ebenfalls für haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht in deinem Privathaushalt stattfinden. Hierzu zählt beispielsweise die Reinigung eines außerhäuslichen Arbeitszimmers, einer Zweitwohnung oder deiner Firma. Solche Ausgaben zählen zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Kosten für eine Reinigungshilfe allerdings, die sowohl in einem häuslichen Arbeitszimmer als auch in deiner Privatwohnung tätig ist, können zeitanteilig aufgeteilt werden. Der berufliche Teil gehört zu den Betriebskosten oder Werbungskosten, der private Teil zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

Werden haushaltsnahe Dienstleistungen sowohl auf dem Privatgrundstück als auch auf öffentlichem Gelände ausgeführt, ist diese Tätigkeit nach einem neuen BFH-Urteil insgesamt steuerbegünstigt. Dies gilt beispielsweise für das Schneeräumen auf öffentlichen Gehwegen und Straßen. Die Kosten für den Winterdienst vor dem eigenen Grundstück sind also mit 20 Prozent von der Steuerschuld abziehbar (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 55/12).

Bewertungen des Textes: Vorsicht: Nicht immer kannst du haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

         

4.67 von 5
Anzahl an Bewertungen: 45