Schlagwort: Unterkunftskosten

Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten zusätzlich absetzbar

Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten zusätzlich absetzbar

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort führt, kann viele der entstehenden Mehrkosten steuerlich geltend machen. Besonders relevant ist dabei die doppelte Haushaltsführung, denn hier lassen sich Unterkunftskosten grundsätzlich als Werbungskosten abziehen. Allerdings greift seit Jahren eine klare Begrenzung: Für die Unterkunft am Beschäftigungsort sind monatlich höchstens 1.000 Euro abziehbar.

Umso wichtiger ist ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs, das für Klarheit sorgt. Denn nicht alle Kosten rund um die Zweitwohnung fallen unter diese Grenze. Stellplatzkosten gehören ausdrücklich nicht dazu.

Weiterlesen »

Doppelter Haushalt im Ausland: 2.000-Euro-Grenze ab 2026

Doppelter Haushalt im Ausland: 2.000-Euro-Grenze ab 2026

Bei einem doppelten Haushalt im Ausland konnten Unterkunftskosten bislang deutlich großzügiger abgesetzt werden als im Inland. Ab dem Jahr 2026 ändert sich das grundlegend: Der Gesetzgeber führt erstmals eine feste 2.000 Euro-Grenze für Unterkunftskosten ein. Der folgende Beitrag erklärt verständlich, was künftig gilt, wer betroffen ist und welche Ausnahmen bestehen.


Weiterlesen »

Wohnungseinrichtung: Kosten bei doppelter Haushaltsführung zusätzlich absetzbar

Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind auch die Unterkunftskosten bzw. die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar oder können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Anerkannt werden stets nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge. Dazu zählen auch die Anschaffungskosten für die Wohnungseinrichtung, wie der Bundesfinanzhof festgestellt hat.
Weiterlesen »

Doppelter Haushalt: Kosten für die Wohnungseinrichtung zusätzlich absetzbar

Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind auch die Unterkunftskosten bzw. die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar oder können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Anerkannt werden stets nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge. Doch was ist mit der neu gekauften Wohnungseinrichtung?
Weiterlesen »

Erststudium: Unterkunftskosten des Kindes korrekt absetzen?

Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind in unbegrenzter Höhe als – vorab entstandene – Werbungskosten absetzbar. Hingegen sind Kosten eines Studiums als Erstausbildung nach dem Abitur lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
Weiterlesen »