Die Vermietung an Angehörige ist steuerlich erlaubt und kann für Vermieter durchaus vorteilhaft sein. Damit das Finanzamt das Mietverhältnis anerkennt und der volle Werbungskostenabzug erhalten bleibt, müssen jedoch einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Vor allem die Miethöhe, ein sauber gestalteter Mietvertrag und die tatsächliche Durchführung des Mietverhältnisses spielen eine zentrale Rolle.
Schlagwort: Mietvertrag
Doppelte Haushaltsführung: Wer nicht Mieter ist, verliert Steuervorteil
Bei der doppelten Haushaltsführung können beruflich veranlasste Unterkunftskosten am Arbeitsort steuerlich geltend gemacht werden. Doch laut Bundesfinanzhof gilt: Der Werbungskostenabzug entfällt, wenn nicht der beruflich Tätige selbst Mieter der Zweitwohnung ist und die Miete zahlt.
Mietvertrag mit Angehörigen: Keine hälftige Vermietung der gemeinsamen Wohnung
Ein Mietvertrag zwischen Angehörigen ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie wie unter fremden Dritten geschlossen und durchgeführt werden. Zudem können die Kosten voll abgezogen werden, wenn für die Wohnungsüberlassung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt werden.
Erststudium: Unterkunftskosten des Kindes korrekt absetzen?
Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind in unbegrenzter Höhe als – vorab entstandene – Werbungskosten absetzbar. Hingegen sind Kosten eines Studiums als Erstausbildung nach dem Abitur lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
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