Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25 000 EUR. Kurioserweise kann ein Verspätungszuschlag leider auch dann festgesetzt werden, wenn es aufgrund der Steueranrechnung zu einer Steuererstattung kommt (BMF-Schreiben vom 6.8.2001, BStBl. 2001 I S. 504).
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Autor: Thilo Rudolph
Nebentätigkeit: Übungsleiterfreibetrag nicht für nebenberufliche Vortragstätigkeiten?
Für eine Nebentätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler bleiben Vergütungen bis zum sog. Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu ist erforderlich, dass die Tätigkeit nebenberuflich für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Behörden des Bundes, der Länder, Kreise, Verbandsgemeinden und Gemeinden, Feuerwehren, Religionsgemeinschaften, Innungen, Handwerkskammern, Universitäten, Fachhochschulen, Volkshochschulen) geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient (§ 3 Nr. 26 EStG).
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Wohnungswechsel: Gezahlte Eigenmiete nicht als Werbungskosten absetzbar
Eine nette Idee hatte ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein: Die Eheleute hatten nach dem Auszug ihrer Kinder aus dem Eigenheim beschlossen, das nun zu große Haus zu vermieten, selber aufs Land zu ziehen und dort eine kleinere Wohnung anzumieten. Die gezahlte Miete für die neue Wohnung machten sie bei den erzielten Mieteinnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend (sog. „negative Eigenmiete“). Denn diese Einkünfte hätten sie nicht ohne die gezahlte Eigenmiete erzielen können.
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Rente mit 63: Abschlagsfreie Rente im Jahre 2018 erst mit 63 plus 6 Monate
Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ohne Rentenabschläge – die „Rente mit 63“ oder „Abschlagsfreie Rente“ – kann beanspruchen, wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann. Von dieser zeitlich befristeten Vorzugsregelung profitieren seit dem 1.7.2014 aber gerade einmal anderthalb Jahrgänge, nämlich Versicherte, die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 geboren sind. Für Geburtsjahrgänge ab 1953 wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben.
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Familienförderung: Höhere Entlastung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Sie sorgen also mit ihrer Leistung dafür, dass die Sozialsysteme funktionieren. Dennoch müssen sie Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung in gleicher Höhe wie Kinderlose zahlen. Und die Pflegeversicherung?
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Rente mit 67: Siebte Stufe zur Rente mit 67 für den Jahrgang 1953
Im Jahre 2018 wird der Geburtsjahrgang 1953 nun 65 Jahre alt und erreicht damit das gesetzliche Rentenalter von bisher 65 Jahren. Zeit also, um in Rente gehen zu können, oder? Doch im Jahr 2012 startete für Neurentner die „Rente mit 67“ – und damit sind spezielle Grenzen zu beachten.
Übungsleiterfreibetrag: Ehrenamtliche Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber
Oftmals üben hauptberufliche Mitarbeiter nebenberuflich und ehrenamtlich Tätigkeiten für ihren Hauptarbeitgeber aus. Dafür erhalten sie gesonderte Vergütungen bzw. Aufwandsentschädigungen. Wie werden die Zahlungen für ehrenamtlich ausgeübte Nebentätigkeiten an hauptamtliche Mitarbeiter steuerlich beurteilt? Und darf der Übungsleiterfreibetrag in Anspruch genommen werden?
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Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft
Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 175 Euro ab 2018 (bisher 154 Euro) und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundzulage einmalig einen Bonus von 200 Euro.
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Wegeunfälle: Kein Unfallversicherungsschutz auf Umwegen und Abwegen
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit oder von der Arbeitsstätte nach Hause ereignen. Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Weg gegeben sein. Wegeunfälle sind eine Unterform der Arbeitsunfälle. Solche Wegeunfälle sind in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Versichert ist grundsätzlich der direkte Weg zur Arbeit. Versichert ist auch ein Umweg, wenn dieser aus verkehrstechnischen Gründen gefahren werden muss.
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Doppelter Haushalt: Wenn die Hauptwohnung nicht weit vom Arbeitsort entfernt ist
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, in dem Sie einen eigenen Haupthaushalt unterhalten (Hauptwohnung), beschäftigt sind und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhalten. Die Errichtung des zweiten Haushalts in der Zweitwohnung am Beschäftigungsort begründet diese doppelte Haushaltsführung. Wird die Zweitwohnung aber auch dann anerkannt, wenn die Hauptwohnung in der Nähe des Beschäftigungsortes liegt?
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Zuschläge: Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten steuerfrei?
Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht werden häufig Zuschläge gezahlt – als Anreiz und als Ausgleich. Bei diesem Mehrverdienst hält sich sogar das Finanzamt zurück und belässt die Zuschläge in bestimmtem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG). Beamte der Bundespolizei und Soldaten können eine monatliche Zulage erhalten, wenn sie zum Dienst zu wechselnden Zeiten herangezogen werden und im Kalendermonat mindestens fünf Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten (§ 17a der Erschwerniszulagenverordnung).
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