Kategorie: Special: Polizei

Die ersten Finanzämter bearbeiten die Steuererklärung 2019

Die ersten Finanzämter bearbeiten die Steuererklärung 2019

Die obersten Finanzbehörden hatten eigentlich den 15. März 2020 als offiziellen Termin festgelegt, ab dem die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2019 beginnen. Denn Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, alle wichtigen Unterlagen zur Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Daher starten die meisten Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung. Es gibt in diesem Jahr allerdings wieder einige Spitzenreiter, die schon vorliegende Steuererklärungen für 2019 lobenswerterweise bereits bearbeitet haben.
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Steuerwissen für Polizisten: Welche Ausgaben sind Werbungskosten?

Steuerwissen für Polizisten: Welche Ausgaben sind Werbungkosten?

Werbungskosten sind alle Kosten, die entstehen, damit ein Steuerpflichtiger seinem Beruf nachkommen kann. Ein Überblick über Werbungskosten speziell für Polizistinnen und Polizisten.

Werbungskosten machen Spaß – und zwar deshalb, weil sie dazu beitragen, die jährliche Einkommensteuerlast zu senken. Wie das geht? Alle angefallenen Werbungskosten werden in der Steuererklärung mit den Einnahmen verrechnet und senken somit das Einkommen. Und weniger Einkommen bedeutet auch weniger Steuern.
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Polizeibeschäftigte sparen bei der Steuererklärung

Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei sparen künftig doppelt. Sie können nicht nur ihre Mitgliedsbeiträge als Werbungskosten absetzen. Künftig bekommen Polizeibeschäftigte auch noch 15 Euro Rabatt, wenn sie ihre Steuererklärung mit Steuererklaerung-Polizei.de erledigen.
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Kontenspionage: Heimliche Kontenabrufe im Jahre 2017 auf neuem Rekordstand

Mit Hilfe der automatisierten Kontenschnüffelei können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und Banken nichts. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.
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Bußgelder: Übernahme durch Arbeitgeber ist steuerpflichtig

Am 18. April 2018 fand der zweite europaweite Speedmarathon bzw. Blitzmarathon statt. Mit dem Ziel, das Geschwindigkeitsniveau nachhaltig zu senken und damit Verkehrsunfälle mit Toten und Schwerverletzten zu reduzieren, hat die Polizei in sechs Bundesländern eine groß angelegte Aktion mit Blitzern und Laserpistolen gegen zu schnelles Fahren durchgeführt. Und tatsächlich: Tausende Autofahrer sind in die Radarfallen getappt. Können Autofahrer, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf einer Dienstreise befanden, die Bußgelder als Werbungskosten absetzen? Oder kann der Chef die Knöllchen eventuell steuerfrei erstatten?
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Polizeibeamte: Regelmäßig keine Verpflegungspauschale bei Streifendienst

Polizeibeamte im Streifendienst sind üblicherweise einer festen Dienststelle zugeordnet. Diese gilt als so genannte erste Tätigkeitsstätte. Für die Zeit, in der die Beamten im Streifendienst, also außerhalb der Wache tätig sind, steht ihnen nur dann eine steuerliche Verpflegungspauschale zu, wenn die Abwesenheit von der Wache mehr als acht Stunden beträgt. Das ist jedoch eher selten der Fall. Auch können die Fahrtkosten zur Polizeiinspektion nur mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungs-Km geltend gemacht werden.
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Zuschläge: Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten steuerfrei?

Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht werden häufig Zuschläge gezahlt – als Anreiz und als Ausgleich. Bei diesem Mehrverdienst hält sich sogar das Finanzamt zurück und belässt die Zuschläge in bestimmtem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG). Beamte der Bundespolizei und Soldaten können eine monatliche Zulage erhalten, wenn sie zum Dienst zu wechselnden Zeiten herangezogen werden und im Kalendermonat mindestens fünf Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten (§ 17a der Erschwerniszulagenverordnung).
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Kontenspionage: Rekordabrufe im Jahre 2015

Mit Hilfe der automatisierten Kontenspionage können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, ohne dass dies Bürger und Banken erfahren. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.
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