Der Bundesfinanzhof hat inzwischen geklärt, dass die Versorgung und Betreuung eines Haustieres – mitsamt den Anfahrtskosten – durch einen Dienstleister eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellt und deshalb ebenfalls gemäß § 35a EStG steuerbegünstigt ist (BFH-Urteil vom 3.9.2015, VI R 13/15). Strittig war lange Zeit die Frage, ob der Steuerbonus auch für das Ausführen eines Hundes („Gassi gehen“) über die Grundstücksgrenzen hinaus steuerbegünstigt ist?
Schlagwort: BFH
Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?
Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Rentenangleichung Ost: Keine Neuberechnung des Rentenfreibetrages
Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung des persönlichen Rentenfreibetrages. Eine Neuberechnung erfolgt jedoch, wenn sich die Rente aus anderen Gründen ändert, z. B. bei Rentennachzahlungen, Anrechnung eigenen Einkommens auf die Witwenrente, Übergang von einer Teilrente zur Vollrente und umgekehrt. Wird nach der Rentenangleichung Ost auch zu der Rentenfreibetrag neu berechnet?
Steuererklärung für 2019: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2019 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2019, die Sie kennen sollten.
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Ehrenamtliche Tätigkeit: Mitarbeit im AStA ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
In Baden-Württemberg wurde im Jahre 2012 die Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt. Auch in anderen Bundesländern gibt es solche Organisationen. Der Studierendenschaft wurde als Gliedkörperschaft der Hochschule der Status einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.
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Steuerzinsen: BFH hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit!
Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr, d.h. für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes 0,5 % des fälligen Steuerbetrages als Steuerzinsen. Dies ist so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Fotovoltaik: Installation einer Aufdach-Anlage unterliegt der Bauabzugsteuer
Seit 2002 gibt es bei Bauleistungen eine Steuervorschrift, die kaum jemand kennt und erst recht nicht beachtet: eine Quellensteuer auf Bauleistungen von Bauunternehmen und Handwerkern, die sog. Bauabzugsteuer. Unternehmer, die Bauleistungen an Gebäuden ausführen lassen, müssen in bestimmten Fällen vom Rechnungsbetrag (einschl. Umsatzsteuer) 15 % für Rechnung des Handwerkers einbehalten, an das für ihn zuständige Finanzamt abführen und hierüber eine Steueranmeldung auf amtlichem Formular abgeben.
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Poker: Preisgeld und Spielgewinn nicht umsatzsteuerpflichtig
Der in der Szene bekannte Pokerspieler Jens Vörtmann war seit 2007 Full Tilt Pro und gewann 2008 ein WSOP-Bracelet im H.O.R.S.E., mit einem Preisgeld von 298.253 Dollar. Außerdem spielte er als erster Deutscher in einer Folge „Poker After Dark“ mit und gewann im Heads-Up gegen Phil Hellmuth. Das Preisgeld betrug 120.000 Dollar, die Sendung wurde 2010 ausgestrahlt. Diese Erfolge und sein Auftreten in der Öffentlichkeit weckten auch das Interesse des Finanzamtes.
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Legasthenie: Amtsärztliches Attest nur bei auswärtiger Unterbringung erforderlich
Bei einer Lese- und Rechtschreibestörung kann es sich um eine vorübergehende Lernschwäche handeln oder um eine krankhafte Legasthenie oder Dyslexie. Eine Krankheit liegt vor, wenn eine Lese- und Rechtschreibestörung auf einer „isolierten Störung der zerebralen, für das Lesen und Schreiben notwendigen Wahrnehmungsfunktionen bei gleichzeitiger normaler Entwicklung der übrigen zentralen Funktionen beruht“. Dann stellen die Aufwendungen zur Behandlung Krankheitskosten dar und sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG – unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung – absetzbar.
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Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen
Nutzen Sie ein Arbeitszimmer gemeinsam mit Ihrem berufstätigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, ist häufig unklar, wer welche Aufwendungen in welcher Höhe steuerlich absetzen kann. Klar ist, dass als erstes die Arbeitszimmerkosten zu berechnen sind und den beiden Nutzern entsprechend dem Nutzungsverhältnis zugeordnet werden.
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