Wer seine Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß einreicht, muss damit rechnen, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzt (§ 152 AO). Bei jährlich abzugebenden Steuererklärungen beträgt dieser für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro. Doch kann auch ein Verspätungszuschlag trotz Erstattung festgesetzt werden? Der Bundesfinanzhof hat diese Frage nun bejaht.
Schlagwort: Umsatzsteuer
E-Rechnung 2026: Neuer FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die grundsätzliche Pflicht zur Verwendung von E-Rechnungen im B2B-Bereich zwischen inländischen Unternehmern. Viele Unternehmen befinden sich weiterhin in der Umstellungsphase.
Zwar gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028, dennoch müssen Unternehmen bereits seit 2025 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Umsatzsteuerfreiheit für selbstständige Lehrer gesichert – das gilt jetzt
Die Umsatzsteuerfreiheit für selbstständige Lehrer sorgt regelmäßig für Unsicherheit – besonders, wenn keine direkte Beziehung zu den Schülern besteht. Ein aktuelles BFH-Urteil klärt nun, wann Unterricht an Bildungseinrichtungen umsatzsteuerfrei möglich ist und welche Nachweise vorliegen müssen.
Steuern für Influencer: Was Content-Creator jetzt wissen müssen
Steuern für Influencer sind längst kein Randthema mehr: Wer über Instagram, YouTube, TikTok oder Twitch Geld verdient, muss sich frühzeitig mit seinen steuerlichen Pflichten befassen. Die Finanzverwaltung NRW bietet jetzt eine zentrale Informationsseite für Content-Creator – mit allen wichtigen Fakten rund um Steuererklärung, Einnahmen und Zusammenarbeit mit dem Finanzamt. Steuerpflichtige Einnahmen, die nicht korrekt deklariert wurden, stehen zunehmend im Fokus der Finanzämter.
Doppelte Nutzung der Kleinunternehmerregelung bei Ehegatten: Was erlaubt ist
Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen beide die Kleinunternehmerregelung bei Ehegatten nutzen – selbst bei ähnlicher Tätigkeit. Ein aktuelles Urteil bringt Klarheit darüber, wann die doppelte Anwendung zulässig ist und wo die Grenze zur missbräuchlichen Gestaltung verläuft.
Vorabentscheidung EU Steuerrecht: EuG übernimmt ab Oktober 2024
Die EU hat die Zuständigkeiten im Steuerrecht neu geregelt: Ab Oktober 2024 übernimmt das EuG zentrale Verfahren der Vorabentscheidung EU Steuerrecht. Was das für Steuerzahler bedeutet, erfährst du hier.
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Gartenarbeiten und Steuer: So holen Sie sich bis zu 4.000 Euro zurück
Gartenpflege kann teuer werden. Doch wer die haushaltsnahen Dienstleistungen richtig einstuft, kann bei der Einkommensteuer kräftig sparen. Hier erfahren Sie, wie Sie Gartenarbeiten steuerlich optimal geltend machen und typische Fehler vermeiden.
Umsatzsteuer: Weiterhin keine Steuerpflicht für Schülerfirmen
Gute Nachrichten für Schulen und ihre Schülerfirmen: Ab 1. Januar 2025 gilt eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für schulintegrierte Schülerfirmen. Die Regelung bleibt auch über 2026 hinaus bestehen und schafft so dauerhafte steuerliche Klarheit.
Kleinunternehmerregelung: Änderungen ab 2025
Die Kleinunternehmerregelung bietet Unternehmern mit geringem Umsatz steuerliche Vereinfachungen, allerdings auch Einschränkungen, wie den Wegfall des Vorsteuerabzugs. Ab 2025 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die diese Regelung attraktiver gestalten und den Kreis der Berechtigten erweitern.
Privatinsolvenz: Kosten sind nicht abzugsfähig, oder?
Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof für das Verbraucherinsolvenzverfahren entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters beim Insolvenzschuldner steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 41/18). Es ist aber noch die Frage offen, ob die Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens abgezogen werden können, und zwar als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben), etwa wenn es um die Verwertung von Wirtschaftsgütern geht, deren Veräußerung zu steuerpflichtigen Einkünften führt.
Umsatzsteuer: Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz in der Gastronomie
Seit dem 1.7.2021 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für Getränke ist es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent geblieben. Diese Regelung – eingeführt mit dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ – wurde seitdem zweimal verlängert bis zum 31.12.2023 (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).
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