Schlagwort: Kindergeld

Düsseldorfer Tabelle: Erhöhung des Mindestunterhalt

Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Eltern nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes („Düsseldorfer Tabelle“). Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Freiwilligendienst „weltwärts“: Seit 10 Jahren interessant für Jugendliche

Vor genau zehn Jahren rief das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ ins Leben. Dieser spricht gezielt junge Menschen in Deutschland an und ermöglicht ihnen einen Aufenthalt in einem Land des Globalen Südens (Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa, Ozeanien). Die Freiwilligen sollen dabei an entwicklungspolitische Fragestellungen und an gegenseitiges interkulturelles Lernen in einer globalisierten Welt herangeführt werden.
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Ehrenamtliche Tätigkeit: Mitarbeit im AStA ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

In Baden-Württemberg wurde im Jahre 2012 die Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt. Auch in anderen Bundesländern gibt es solche Organisationen. Der Studierendenschaft wurde als Gliedkörperschaft der Hochschule der Status einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.
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Kindergeldanspruch: Wann endet eine Berufsausbildung?

Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge besteht bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernstlich darauf vorbereitet. Zur Ausbildung gehört auch das Ablegen der Prüfung, sodass die Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet.
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Kindergeldanspruch auch bei berufsbegleitendem Masterstudium

Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung war der Bachelorgrad einer inländischen Hochschule ein berufsqualifizierender Abschluss. Daraus folgt, dass der Abschluss eines Bachelorstudiengangs den Abschluss eines Erststudiums darstellt und ein nachfolgender Master-Studiengang als weiteres Studium bzw. als Zweitausbildung anzusehen ist. Dann aber besteht ein Kindergeldanspruch nur, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist oder höchstens 20 Wochenstunden arbeitet.
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Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld auch während der Untersuchungshaft?

Kinder machen gelegentlich Dummheiten, die strafrechtlich relevant sind. Dann kann es vorkommen, dass das Kind in Untersuchungshaft und ggf. in Haft kommt und deswegen seine Berufsausbildung unterbrechen muss. Die Fra-ge ist, ob der Kindergeldanspruch während der Haftzeit weiter bestehen bleibt.
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Verlängert der Dienst im Katastrophenschutz den Kindergeldanspruch

Befindet sich Ihr Kind noch in der Berufsausbildung, erhalten Sie für dieses längstens bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Diese Altersgrenze wird insbesondere dann, wenn das Kind den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, um die Dauer dieses Dienstes hinausgeschoben. gilt dies auch für geleistete Dienste im Katastrophenschutz?
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Kindergeld: Verkürzung der rückwirkenden Auszahlung von Kindergeld

Um Kindergeld zu erhalten, ist ein Antrag zwingend erforderlich. Das Kindergeld ist stets schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. Ein Antrag auf Kindergeld ist auch rückwirkend möglich und zwar für die letzten 4 Jahre, da der Anspruch auf Kindergeld erst vier Jahre nach dem Kalenderjahr verjährt, in dem er entstanden ist. Es gelten hier die allgemeinen Verjährungsregeln gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO. Damit ist es möglich, beispielsweise einen Kindergeldanspruch aus 2013 noch im Jahre 2017 geltend zu machen.
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Kindergeld: Fachschulbesuch nach Berufstätigkeit keine Erstausbildung

Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule. Oftmals wird eine einschlägige Berufstätigkeit für den als zweiter Ausbildungsabschnitt vorausgesetzt. Dann ist die Frage, ob der zweite Ausbildungsabschnitt noch Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung ist oder eine „schädliche“ Zweitausbildung darstellt. Bekommen die Eltern dann noch Kindergeld?
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Kindergeldanspruch für die Zeit des „Work and travel“?

„Work and travel“ ist eine beliebte Form des Reisens, bei der man sich die nötigen finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsjobs vor Ort verdient. Vor allem Abiturienten und Abiturientinnen nutzen solche Programme, um nach bestandener Abiturprüfung ferne Länder und Leute abseits der typischen Touristenpfade kennen zu lernen. Bevorzugt sind hierbei Australien, Neuseeland, Kanada, USA. Natürlich sollen auch die Fremdspra-chenkenntnisse verbessert werden. Die Frage ist, ob die Eltern für die Travel-Worker Anspruch auf Kindergeld haben.


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