Kategorie: Urteile

Mindestunterhalt für Kinder erhöht

Geschiedene und getrennt lebende Väter und Mütter sowie Elternteile nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Mindestunterhalt für Trennungskinder – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Streit mit Arbeitgeber um Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer aus September 2022 war grundsätzlich über den jeweiligen Arbeitgeber auszuzahlen. Nur in bestimmten Fällen erfolgte keine Auszahlung über den Arbeitgeber. Das war insbesondere der Fall, wenn der Arbeitgeber keine Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben musste, weil er lediglich Minijobber beschäftigt hat. Offenbar hat sich manch ein Arbeitgeber trotz der gesetzlichen Regelung geweigert, die Energiepreispauschale an seine Arbeitnehmer auszuzahlen. Streit mit Arbeitgeber ist vorprogrammiert. Die Frage ist nun, ob betroffene Arbeitnehmer ihren Anspruch gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einklagen können oder ob das Finanzgericht zuständig ist.
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Investmentfonds: Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne ist rechtmäßig

Die Besteuerung von Anteilen an Investmentfonds kann ziemlich kompliziert sein, vor allem, wenn die Anteile vor dem 1.1.2018 angeschafft wurden. Dieses Datum ist besonders relevant, weil Anfang 2018 das neue Investmentsteuergesetz in Kraft getreten ist. Dieses soll zwar für eine – angebliche – Vereinfachung sorgen, aber zumindest bringt es Übergangsprobleme mit sich, da  fiktive Übergangsgewinne anfallen können.


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Umgekehrte Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltführung absetzbar?

Im Rahmen einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung sind wöchentliche Familienheimfahrten als Werbungskosten absetzbar. Anerkannt wird eine Fahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale. Absetzbar sind allerdings nur die Fahrten, die auch tatsächlich durchgeführt wurden. Was aber gilt, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen am Wochenende nicht nach Hause fahren kann, sondern seine Familie ihn am Beschäftigungsort besucht? Können dann diese Kosten für umgekehrte Familienheimfahrten ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden?
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Bonuszahlungen der Krankenkasse: Wann Steuerbescheide geändert werden

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an und zahlen dann dafür Geldprämien. Bei bestimmten Bonuszahlungen handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Und deshalb werden auch die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht gemindert (BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15; BFH-Urteil vom 6.5.2020, X R 16/18).
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Taxikosten nur mit Entfernungspauschale abrechnen?

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen Sie nur mit der Entfernungspauschale geltend machen. Das sind 30 Cent je Entfernungskilometer; ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht sich der Betrag auf 35 Cent (2021) bzw. 38 Cent (seit 2022). Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus und Bahn dürfen Sie ebenfalls die Entfernungspauschale abziehen. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, können Sie aber diese geltend machen. Fraglich ist, ob dies auch für Taxikosten gilt und ob ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel ist.
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Solidarverein: Sind die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig?

Es gibt neben gesetzlicher oder privater Krankenversicherung einen weiteren Weg, sich abzusichern: die Solidargemeinschaften. Der erste Solidarverein entstand vor fast 100 Jahren. Damals gründeten Polizisten und Pfarrer berufsspezifische Vereine dieser Art, die bis heute existieren. Seit den 90er-Jahren kamen offenere Vereine hinzu. Sie heißen Samarita, Artabana oder Solidago und haben inzwischen rund 20.000 Mitglieder.
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Sind Besuche im Thermalbad steuerlich absetzbar?

Krankheitsbedingte Aufwendungen sind als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG – unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung – absetzbar. Dies gilt wenn die  Maßnahemn der Heilung einer Krankheit oder zumindest dem Ziel dienen, die Krankheit erträglicher zu machen und ihre Folgen zu lindern. Davon abzugrenzen sind Aufwendungen zur allgemeinen Vorbeugung gegen Krankheiten und zur Erhaltung der Gesundheit. Diese werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Wie ist der Besuch im Thermalbad zu beurteilen.´?
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Unangekündigte Wohnungsbesichtigung: Finanzamt prüft Arbeitszimmer

Zunehmend versucht die Finanzverwaltung, ihre Befugnisse erheblich zu erweitern. Eine dieser – äußerst umstrittenen – Maßnahmen ist der sogenannte Flankenschutz. Danach sollen Mitarbeiter der Finanzverwaltung befugt sein, bei Ihnen ohne vorherige Ankündigung anzuklingeln. Im Rahmen einer „Wohnungsbesichtigung“ will man einen Blick in das von Ihnen geltend gemachte Arbeitszimmer werfen dürfen. Zwar sind Sie nicht verpflichtet, dem Finanzbeamten Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gewähren. Jedoch setzt die Finanzverwaltung ganz massiv auf den Effekt der „Überrumpelung.“
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Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?

Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Vermietung an Angehörige: Kleinere Fehler sind steuerlich zu verzeihen

Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, darf die Werbungskosten auch dann voll abziehen, wenn er lediglich 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt. Werden zumindest 66 Prozent der Marktmiete verlangt, muss nicht einmal nachgewiesen werden, dass auf lange Sicht ein Überschuss mit der Vermietung erzielt wird. Doch das Finanzamt ist bei Verträgen zwischen Angehörigen skeptisch und verlangt, dass die Verträge wie unter fremden Dritten abgeschlossen und durchgeführt werden.


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