Schlagwort: Erwerbsminderung

Grundsicherung: Erhöhung des Freibetrages für Riester- und Betriebsrenten

Menschen, die bedürftig sind und die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen.
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