Betriebsfeiern und -ausflüge sind beliebt, auch wenn diese angesichts der Corona-Pandemie in den beiden letzten Jahren eher selten durchgeführt wurden. Doch es kommen bestimmt wieder bessere Zeiten. Damit die Arbeitnehmer die Veranstaltungen unbeschwert genießen können und keinen geldwerten Vorteil lohnversteuern müssen, hat der Gesetzgeber seit 2015 einen Freibetrag geschaffen.
Schlagwort: Freibetrag
Grundsicherung: Neuer Rentenfreibetrag im Alter
Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) oder aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können, haben beim Sozialamt Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen.
Neurentner: Höherer Besteuerungsanteil für gesetzliche Renten
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird mit dem sog. Besteuerungsanteil versteuert. Dies ist ein bestimmter Prozentsatz, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgelegt ist. Für Neurentner, die im Jahre 2020 erstmals Rente bezogen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 80 % des Rentenbetrages.
Witwen-/Witwerrente: Höherer Freibetrag ab Juli 2020
Bei der Witwen-/Witwerrente und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei (siehe Tabelle). Soweit das Nettoeinkommen die Freibeträge übersteigt, wird es zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.
Neue und höhere Freibeträge für Renteneinkünfte
Menschen, die bedürftig sind und die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen. Eigenes Einkommen wird angerechnet, wobei hier bestimmte Freibeträge gelten.
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Übungsleiter: Verluste steuerlich absetzbar
Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sind steuerbegünstigt: Die Vergütungen hierfür bleiben bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag ist nicht allzu üppig, doch viele Vereine können selbst diesen Betrag nicht einmal zahlen. So wundert es nicht, dass die Übungsleitertätigkeit nicht nur mit großem Idealismus und Engagement ausgeübt wird, sondern häufig mit eigenen Kosten verbunden ist, die die Einnahmen übersteigen. Und dann ist die Frage, ob dieser Verlust aus der Nebentätigkeit wenigstens steuermindernd mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.
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Grundsicherung: Erhöhung des Freibetrages für Riester- und Betriebsrenten
Menschen, die bedürftig sind und die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen.
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Investmentfonds: Die neue Anlage KAP-INV zur Steuererklärung
Kapitalanleger, die ihre Einkommensteuererklärung für das 2018 erstellen, sehen sich mit zwei neuen Anlagen konfrontiert, nämlich der Anlage KAP-BET und der Anlage KAP-INV. Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen. Die Anlage KAP-INV ist für die Erklärung von Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, vorgesehen. Sie gilt zum Beispiel bei Investmentanteilen, die im Ausland verwahrt werden. Sie kann beim Ausfüllen durchaus Probleme bereiten. Erträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind hingegen – wie bisher – in der Anlage KAP einzutragen.
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Steuerklasse I auch bei Schenkung des biologischen Vaters
Die Juristerei differenziert zwischen dem leiblichen (biologischen) und dem rechtlichen Vater. Der rechtliche Vater ist derjenige, der aufgrund der Vorgaben des Gesetzes als „Vater“ behandelt wird, derweil der leibliche Vater derjenige ist, der das Kind gezeugt hat. Gilt bei einer Schenkung auch die günstige Steuerklasse I für Kinder?
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Jetzt Lohnsteuerermäßigung für 2017 beantragen!
Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber aufgrund der eingetragenen Freibeträge weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist einfach und kann sich lohnen.
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