Schlagwort: Finanzverwaltung

Finanzämter starten im März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2018

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis Ende Februar die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Dementsprechend starten die Finanzämter Anfang März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.
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Polizeibeamte: Regelmäßig keine Verpflegungspauschale bei Streifendienst

Polizeibeamte im Streifendienst sind üblicherweise einer festen Dienststelle zugeordnet. Diese gilt als so genannte erste Tätigkeitsstätte. Für die Zeit, in der die Beamten im Streifendienst, also außerhalb der Wache tätig sind, steht ihnen nur dann eine steuerliche Verpflegungspauschale zu, wenn die Abwesenheit von der Wache mehr als acht Stunden beträgt. Das ist jedoch eher selten der Fall. Auch können die Fahrtkosten zur Polizeiinspektion nur mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungs-Km geltend gemacht werden.
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Firmenfahrrad: Erwerb nach Ende des Leasingvertrages

Immer mehr Firmen überlassen ihren Mitarbeitern Elektro-Fahrräder für die Fahrten zur Arbeit und auch zur privaten Nutzung. Für die private Nutzungsmöglichkeit muss seit 2012 ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Meist wird das Firmenfahrrad geleast und der Arbeitgeber zahlt Leasingraten, Versicherung und Wartung für das Rad. Oft auch finanziert der Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsumwandlung die Leasingrate. Dadurch sinkt sein zu versteuerndes Einkommen, und der Arbeitgeber spart auf diese Weise Lohnnebenkosten.
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Aufwandsspende: Vereinfachungsregelung bei der Verzichtserklärung

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden, in Organisationen und Kirchen. Das gilt für Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, freie Mitarbeiter und sonstige Dienstleister. Sie setzen nicht nur unentgeltlich ihre Zeit und Arbeitskraft ein, sondern tragen damit zusammenhängende Aufwendungen auch noch selbst. Wenn sie dann auf ihre Aufwendungen verzichten und somit eine Aufwandsspende leisten, können sie vom Verein dafür eine Spendenbescheinigung bekommen, und wenn sie diese mit der Steuererklärung einreichen, gibt es vom Finanzamt eine Steuererstattung.
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Elektronischer Datenabruf: Jetzt wird Ihre Steuerklärung noch einfacher!

Ab sofort können unsere Kunden verschiedene Daten, die das Finanzamt über Sie gespeichert hat, elektronisch abfragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
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Wenn die Ausgaben für die Übungsleitertätigkeit höher sind als die Einnahmen…

Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sind steuerbegünstigt: Die Vergütungen hierfür bleiben bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag ist nicht allzu üppig, doch viele Vereine können selbst diesen Betrag nicht einmal zahlen.
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