Schlagwort: Bundesfinanzhof

Pflegeheim: Doppelte Haushaltsersparnis für Ehepaare?

Erfolgt ein Einzug ins Pflegeheim, Altenpflegeheim oder die Pflegeabteilung eines Altenheims oder Wohnstifts wegen Pflegebedürftigkeit, sind die hohen Kosten für die Heimunterbringung wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet. Da in diesem Fall eigene Verpflegungs- und Wohnungskosten eingespart werden, sind die abzugsfähigen Heimkosten um eine sog. Haushaltsersparnis zu kürzen. Dies aber gilt nur dann, wenn der eigene Haushalt aufgelöst wird (R 33.3 Abs. 2 Satz 2 EStR).
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Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen inkl. Zuschüsse aus einem Bonusprogramm durch die Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Doch ist dies rechtens?
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Verbilligte Vermietung: Vergleichsrechnung mit umlagefähigen Mietnebenkosten

Oft werden Wohnungen an Angehörige zu einem Mietpreis unterhalb der ortsüblichen Marktmiete überlassen. Eine solche verbilligte Vermietung ist steuerlich vorteilhaft, weil einerseits nur geringere Mieteinnahmen versteuert wer-den müssen und andererseits die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Seit 2012 sind die Aufwendungen nur dann in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn die vereinbarte Miete 66 % bzw. zwei Drittel der ortsüblichen Marktmiete beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG).
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Erbstreitigkeiten: Kosten für Zivilprozess absetzbar?

Nach früherer BFH-Rechtsprechung und nach neuer Gesetzeslage ab 2013 sind Kosten eines Zivilprozesses nur dann als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt und „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Gilt das aber auch für Erbstreitigkeiten?
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Kein Splittingtarif für Alleinerziehende

Alleinerziehende werden nach dem Grundtarif besteuert. Einen Splittingtarif für Alleinerziehende gibt es bisher nicht. Für die Kinder haben Alleinerziehende zudem einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag – ab 2015 in Höhe von 1.908 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Bis 2014 betrug der Entlastungsbetrag 1.308 Euro ohne Berücksichtigung der Kinderzahl (§ 24b EStG).
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Wenn die Ausgaben für die Übungsleitertätigkeit höher sind als die Einnahmen…

Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sind steuerbegünstigt: Die Vergütungen hierfür bleiben bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag ist nicht allzu üppig, doch viele Vereine können selbst diesen Betrag nicht einmal zahlen.
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Doppelter Haushalt: Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Verheirateten

Zahlreiche Städte verlangen inzwischen eine Zweitwohnungsteuer, zu zahlen von Bürgern mit Zweit- oder Ferienwohnung. Betroffen davon sind auch zigtausende Berufspendler, die am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten. Wird bei Ihnen eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt, können Sie neben der Wohnungsmiete und den Fahrtkosten auch die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten absetzen (R 9.11 Abs. 8 Satz 2 LStR).


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