Aufwendungen für das Wohnen im eigenen Haus sind steuerrechtlich grundsätzlich irrelevant. Doch bei Schäden, die durch ein „unabwendbares Ereignis“ an einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs (Wohnung) eingetreten sind, kann eine steuerliche Berücksichtigung in Betracht kommen. Die Frage ist, ob auch die Beseitigung von Schäden, die aufgrund von Baumängeln entstanden sind und Ersatzansprüche gegenüber Dritten verjährt sind, wenigstens steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar sein können.
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Schlagwort: Bundesfinanzhof
Lebenspartnerschaft: Umwandlung in Ehe steuerlich mit Rückwirkung?
Seit 2013 werden Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft steuerlich genau wie Ehegatten behandelt. Sie können also auch die Zusammenveranlagung beantragen. Für die Fälle vor 2013 gilt dies aber nur, wenn die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind bzw. waren. Am 1.10.2017 ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft getreten (EheöffnungsG). Dies gibt in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Steuerpflichtigen das Recht, ihre eingetragene Lebenspartnerschaft zivilrechtlich rückwirkend in eine Ehe umwandeln zu lassen.
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Aktiengewinne: Wertpapiere vor dem Verkauf auf Kinder übertragen
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer, auf Antrag können sie aber auch mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden. Dann müssen sie in die Anlage KAP zur Einkommensteuersteuererklärung eingetragen werden; zudem ist die so genannte Günstigerprüfung zu beantragen. Dieses Verfahren ist günstig, wenn der Anleger neben den Kapitalgewinnen und -erträgen nur über geringe weitere Einkünfte verfügt. Bei Kindern und Rentnern ist dies eher die Regel als die Ausnahme.
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Nachzahlungszinsen: Bayern fordert eine Verzinsung von drei Prozent p.a.
Mit seiner Entscheidung vom 25.4.2018 hat der Bundesfinanzhof erstmals verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Nachzahlungszinsen geäußert – jedenfalls für Verzinsungszeiträume ab 1. April 2015 (Az. IX B 21/18). Daneben sind derzeit auch beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden zur Zinsproblematik anhängig, die die Zinszeiträume ab 2010 betreffen (1 BvIR 2237/14, 1 BvIR 2422/17).
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Steuerbescheide: Keine Änderung bei Ermittlungsfehler des Finanzamts
Einmal erlassene Steuerbescheide können zu Ihrem Nachteil nur in engen Grenzen geändert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Steuerbescheid vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Wenn ein solcher Vorbehalt oder eine Vorläufigkeit aber nicht vorliegen, versuchen die Finanzämter zuweilen, eine Änderung damit zu begründen, dass eine neue Tatsache vorliegen würde, die dem zuständigen Finanzbeamten erst jetzt bekannt geworden sei. Dies ermögliche eine Änderung nach § 173 der Abgabenordnung (AO). In vielen Fällen hat die Finanzverwaltung damit auch durchaus Erfolg – aber nicht immer!
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Vorsorge: Wie Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden
Seit 2010 sind Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Nur wenn diese Beiträge niedriger sind als 1.900 Euro bei Arbeitnehmern und Rentnern bzw. 2.800 Euro bei Selbstständigen, bleibt noch „Spielraum“ zur steuerlichen Berücksichtigung von anderen Versicherungen – und zwar gerade mal in Höhe des Differenzbetrages.
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Steuerzinsen: BFH hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit!
Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr, d.h. für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes 0,5 % des fälligen Steuerbetrages als Steuerzinsen. Dies ist so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß
Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, professionelle Zahnreinigungen, Behandlungen auf Privatrechnung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.
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Verlängert der Dienst im Katastrophenschutz den Kindergeldanspruch
Befindet sich Ihr Kind noch in der Berufsausbildung, erhalten Sie für dieses längstens bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Diese Altersgrenze wird insbesondere dann, wenn das Kind den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, um die Dauer dieses Dienstes hinausgeschoben. gilt dies auch für geleistete Dienste im Katastrophenschutz?
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Nachzahlungszinsen im Jahre 2013 verfassungsgemäß
Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt immer noch zu Lasten der Bürger einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr. D.h. die Nachzahlungszinsen für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes betragen 0,5 % des fälligen Steuerbetrages. Dies ist so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Polizeibeamte: Regelmäßig keine Verpflegungspauschale bei Streifendienst
Polizeibeamte im Streifendienst sind üblicherweise einer festen Dienststelle zugeordnet. Diese gilt als so genannte erste Tätigkeitsstätte. Für die Zeit, in der die Beamten im Streifendienst, also außerhalb der Wache tätig sind, steht ihnen nur dann eine steuerliche Verpflegungspauschale zu, wenn die Abwesenheit von der Wache mehr als acht Stunden beträgt. Das ist jedoch eher selten der Fall. Auch können die Fahrtkosten zur Polizeiinspektion nur mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungs-Km geltend gemacht werden.
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