Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2025, die Sie im Blick haben sollten.
Schlagwort: Zuwendungsempfängerregister
Spenden ab 2025: Nur mit Eintrag im Zuwendungsempfängerregister
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für den steuerlichen Abzug von Spenden an ausländische Organisationen. Spenden können nur noch berücksichtigt werden, wenn der Empfänger im Zuwendungsempfängerregister eingetragen ist – ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung und Kontrolle der Gemeinnützigkeit.

