Aufwendungen für die Bewirtung anlässlich persönlicher Ereignisse sind normalerweise steuerlich nicht absetzbar. Zu solchen Ereignissen zählen auch Dienstjubiläum, Beförderung, Geburtstag – und auch Verleihung der Ehrendoktorwürde oder eine Habilitationsfeier. Weil in diesem Fall die Bewirtungskosten der persönlichen Repräsentation dienen, sind sie privat veranlasst und nicht als Werbungskosten absetzbar.
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Schlagwort: BFH-Urteil
Rentenbeiträge definitiv nicht als Werbungskosten absetzbar
Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur neuen „Rürup“-Rentenversicherung sind im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ nur begrenzt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Gleichwohl müssen die Renten in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
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Fiskus akzeptiert „mehraktige“ Berufsausbildung
Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Berufsausbildung zum Bankkaufmann und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule.
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Verbindliche Auskunft: Die formelle Auskunft ist für das Finanzamt bindend
Wer vom Amt kommt, ist meistens klüger. Auch beim Finanzamt können Sie Auskünfte zu Steuerfragen bekommen, doch diese sind eher unverbindlich. Was aber nützt dies, wenn man bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen eine verlässliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen zu komplizierten Sachverhalten benötigt? Und so gibt es auch die Möglichkeit, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu bekommen.
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Ehescheidung: Prozesskosten für Zugewinnausgleich nicht abzugsfähig
Nach der Rechtslage bis 2012 sind Prozesskosten im Rahmen der Ehescheidung nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar, als sie die eigentliche Scheidungssache und den Versorgungsausgleich betreffen. Nicht berücksichtigt werden sog. Scheidungsfolgesachen außerhalb des Zwangsverbunds, wie Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens (Zugewinnausgleich), Teilung des Hausrats, Regelungen zum Unterhalt sowie Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern.
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Duales Studium: Was als Berufsausbildung steuerlich absetzbar ist
Im Rahmen des dualen Studiums absolvieren die Studierenden mehrere praktische Studiensemester in Betrieben außerhalb der Hochschule. Mit seinem solchen Betrieb hat der Student einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der Regelungen zu den Pflichten des Betriebes und des Studenten enthält und eine Ausbildungsvergütung vorsieht.
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Adoptionskosten bleiben nicht abzugsfähige Belastung
Nach früherer Rechtslage waren Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abzugsfähig. Denn eine Adoption sei „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84).
Pflegeheim: Doppelte Haushaltsersparnis für Ehepaare?
Erfolgt ein Einzug ins Pflegeheim, Altenpflegeheim oder die Pflegeabteilung eines Altenheims oder Wohnstifts wegen Pflegebedürftigkeit, sind die hohen Kosten für die Heimunterbringung wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet. Da in diesem Fall eigene Verpflegungs- und Wohnungskosten eingespart werden, sind die abzugsfähigen Heimkosten um eine sog. Haushaltsersparnis zu kürzen. Dies aber gilt nur dann, wenn der eigene Haushalt aufgelöst wird (R 33.3 Abs. 2 Satz 2 EStR).
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Steuersparmodell: Regeln für die Vermietung an Angehörige
Die verbilligte Vermietung an Angehörige mit seiner vorteilhaften steuerlichen Regelung bietet die Möglichkeit, Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen. Diese resultieren meist aus der Abschreibung und den Schuldzinsen in Verbindung mit einer verringerten Miete. Wenn Sie nämlich bestimmte Regeln bei der Vermietung an Kinder einhalten, können Sie die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzen, während Sie nur die geringeren Mieteinnahmen versteuern müssen. Das Steuersparmodell funktioniert auch bei Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder.
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Berliner Testament: Verzinsung eines Vermächtnisses ist steuerpflichtig
Wenn Eheleute ein gemeinschaftliches Testament (sog. „Berliner Testament“) verfassen, erbt beim Tode des Erstversterbenden der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen alleine. Die Kinder haben allenfalls einen Pflichtteilsanspruch. Ansonsten erben sie erst beim Tode des Längerlebenden. Der Nachteil dieses Testaments ist, dass die Kinder nicht vom Erbschaftsteuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro beim ersten Erbfall profitieren.
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Erbstreitigkeiten: Kosten für Zivilprozess absetzbar?
Nach früherer BFH-Rechtsprechung und nach neuer Gesetzeslage ab 2013 sind Kosten eines Zivilprozesses nur dann als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt und „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Gilt das aber auch für Erbstreitigkeiten?
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