Zunehmend versucht die Finanzverwaltung, ihre Befugnisse erheblich zu erweitern. Eine dieser – äußerst umstrittenen – Maßnahmen ist der sogenannte Flankenschutz. Danach sollen Mitarbeiter der Finanzverwaltung befugt sein, bei Ihnen ohne vorherige Ankündigung anzuklingeln. Im Rahmen einer „Wohnungsbesichtigung“ will man einen Blick in das von Ihnen geltend gemachte Arbeitszimmer werfen dürfen. Zwar sind Sie nicht verpflichtet, dem Finanzbeamten Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gewähren. Jedoch setzt die Finanzverwaltung ganz massiv auf den Effekt der „Überrumpelung.“
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Kategorie: Steuer-Nachrichten
Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?
Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Kontenschnüffelei: Neuer Rekord bei heimlichen Kontenabrufen
Mit Hilfe der automatisierten Kontenschnüffelei können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und Banken nichts. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.
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Sozialversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahre 2023
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Sozialversicherungswerte werden Jahr für Jahr aufs Neue an die Einkommensentwicklung angepasst.
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Inflationsausgleichsprämie: Sonderzahlung vom Arbeitgeber steuerfrei
Weltweit steigen die Energie- und Nahrungsmittelpreise. Die damit verbundene Erhöhung der Lebenshaltungskosten wird für viele in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung.
Aktuell ermöglicht das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ eine neue Steuervergünstigung: Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie („Leistungen zur Abmilderung der Inflation“) gewähren, bleibt diese bis zu einem Betrag von 3 000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Fotovoltaikanlagen: Verbesserte steuerliche Förderung ab 2023
Nach derzeit geltendem Recht lässt die Finanzverwaltung Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht“). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden. Die Billigkeitsregelung gilt allerdings nicht für die Umsatzsteuer. Hier wäre allenfalls zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung angewandt werden soll.
Vermietung an Angehörige: Kleinere Fehler sind steuerlich zu verzeihen
Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, darf die Werbungskosten auch dann voll abziehen, wenn er lediglich 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt. Werden zumindest 66 Prozent der Marktmiete verlangt, muss nicht einmal nachgewiesen werden, dass auf lange Sicht ein Überschuss mit der Vermietung erzielt wird. Doch das Finanzamt ist bei Verträgen zwischen Angehörigen skeptisch und verlangt, dass die Verträge wie unter fremden Dritten abgeschlossen und durchgeführt werden.
Kaufpreisaufteilung : Neue Arbeitshilfe für AfA-Zwecke
Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazugehörigen Grund und Boden mit (Ausnahme: Erbbaurecht). Falls die Immobilie vermietet ist oder vermietet werden soll, können die Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Abschreibung ist aber nur möglich auf den Gebäude-, nicht jedoch auf den Bodenanteil. Zu diesem Zweck muss der Gesamtkaufpreis auf das Gebäude und den Grund und Boden über die sogenannte Kaufpreisaufteilung aufgesplittet werden.
Kosten für Strafverteidigung des Sohnes nicht absetzbar?
Kosten eines Zivilprozesses stellen – seit 2013 – grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar. Dies betrifft grundsätzlich jedes gerichtliche Verfahren, somit auch Strafverfahren. Die Kosten eines Zivilprozesses sind nur im Ausnahmefall als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG – unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung – absetzbar, „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Wie sieht es aber mit den Prozesskosten für die Strafverteidigung des eigenen Kindes aus?
Trinkgelder: Wem stehen sie zu und was bleibt steuerfrei?
Trinkgelder für freundlichen Service blieben in Deutschland früher nicht in der Tasche von Kellnern, Friseuren und Friseurinnen, Zimmermädchen, Krankenpflegern, Taxifahrern usw., sondern gelangten zum Teil auch in die Tasche des Finanzministers. Das aber ist jetzt erfreulicherweise anders.
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Kein Anspurch auf Kindergeld wegen Praxisjahr?
Liegen mehrere Ausbildungsabschnitte vor, können diese bezogen auf den Erhalt von Kindergeld noch eine einheitliche Erstausbildung darstellen. Voraussetzung ist, dass beide Abschnitte zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll. Das vom Kind angestrebte Berufsziel kann also erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden. Oftmals erfordert der Besuch einer Fachschule, dass nach dem ersten Ausbildungsabschnitt (Lehre) ein Praxisjahr nachgewiesen wird.