Schlagwort: Werbungskosten

Verlustvortrag: Viele Studenten „verbrennen“ ihre schönen Studienkosten

Nach wie vor befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar sind. Im Hinblick auf die künftige Entscheidung wird den Studenten stets geraten, ihre Studienkosten als Werbungskosten im Rahmen einer Einkommensteuererklärung als Verlustvortrag geltend zu machen.


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Arbeitszimmer: Kosten für Modernisierung des Badezimmers nicht absetzbar

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis 1.250 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, sofern „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht, und in unbegrenzter Höhe, falls das Arbeitszimmer den „beruflichen Mittelpunkt“ darstellt. Bei der Kostenermittlung werden Aufwendungen, die den Raum direkt betreffen, in voller Höhe erfasst und Aufwendungen, die das Gebäude betreffen, mit dem Arbeitszimmeranteil einbezogen.
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Umzugskosten: Hohe Taxikosten für Wohnungsbesichtigungen abziehbar

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie das Finanzamt an Ihren Umzugskosten beteiligen. Es gilt der Grundsatz, dass sich die Höhe der abziehbaren Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz richtet, also nach den Aufwendungen, die nach Beamtenrecht erstattet würden. Ob die Taxikosten für die verschiedenen Wohnungsbesichtigungen auch dazu gehören, musste das sächsische Finanzgericht nun entscheiden.
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Wohnungseinrichtung: Kosten bei doppelter Haushaltsführung zusätzlich absetzbar

Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind auch die Unterkunftskosten bzw. die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar oder können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Anerkannt werden stets nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge. Dazu zählen auch die Anschaffungskosten für die Wohnungseinrichtung, wie der Bundesfinanzhof festgestellt hat.
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Sky-Abonnement als Werbungskosten absetzen?

Viele Fußball-Interessierte haben ein Sky-Abonnement, für das der Pay-TV-Senders Sky z.B. für die Programmpakete Fußball Bundesliga und Sport (UEFA Champions League, DFB-Pokal u.a.) 49 Euro monatlich oder für das Gesamtpaket 59 Euro monatlich berechnet. Damit kann das Sportvergnügen gesteigert werden, weshalb die Abo-Gebühren zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zählen. Die Frage ist, ob die Abonnementgebühren bei einem Profi-Fußballspieler beruflich veranlasst sein können und deshalb als Werbungskosten absetzbar sind.
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Bildungsurlaub: Sind eigene Kosten steuerlich absetzbar?

In vielen Bundesländern besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung, etwa fünf Arbeitstage. Dieser sog. Bildungsurlaub soll für die berufliche, allgemeine oder politische Weiterbildung genutzt werden. Laut Bildungsurlaubsgesetz sind die Kosten für den Lehrgang selbst sowie für Anreise, Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitnehmer zu tragen, doch manchmal werden die Kosten teilweise vom Arbeitgeber übernommen.
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Übungsleiter: Verluste steuerlich absetzbar

Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sind steuerbegünstigt: Die Vergütungen hierfür bleiben bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag ist nicht allzu üppig, doch viele Vereine können selbst diesen Betrag nicht einmal zahlen. So wundert es nicht, dass die Übungsleitertätigkeit nicht nur mit großem Idealismus und Engagement ausgeübt wird, sondern häufig mit eigenen Kosten verbunden ist, die die Einnahmen übersteigen. Und dann ist die Frage, ob dieser Verlust aus der Nebentätigkeit wenigstens steuermindernd mit anderen Einkünften verrechnet werden kann. 
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Erhöhung der Umzugskostenpauschale ab April 2019

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
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„Schulhund“: Kosten als Werbungskosten absetzbar?

Tiere werden aus Liebhaberei, aus Tierliebe, zur Unterhaltung und zum Vergnügen gehalten. Deshalb ist die Tierhaltung grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzurechnen, sodass die Kosten für Anschaffung und Unterhalt steuerlich leider nicht absetzbar sind. Wie ist aber der speziell ausgebildete „Schulhund“ einer Lehrerin zu bewerten, den diese regelmäßig in Ihrer Klasse einsetzt.
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Erste Tätigkeitsstätte: Geschickte Zuordnung spart Steuern

Das Reisekostenrecht hält zuweilen einige Kuriositäten bereit. Insbesondere die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern, die in mehreren Betrieben oder Filialen arbeiten, kann zu interessanten Ergebnissen führen. In der Praxis wird oftmals der Fehler begangen, bei den steuerlichen Auswirkungen aufgrund der Zuordnung der Tätigkeitsstätte nur ein einziges Jahr zu betrachten.
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Fahrten zur Arbeit: Taxi gilt als öffentliches Verkehrsmittel

Für Fahrten zur Arbeit können Sie grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungs-KM als Werbungskosten geltend machen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus und Bahn dürfen Sie ebenfalls die Entfernungspauschale abziehen. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, können Sie aber diese geltend machen. Fraglich ist, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmitteln gilt.
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