Eltern können für ein behindertes Kind unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dabei spielt der sogenannte behinderungsbedingte Mehrbedarf eine wichtige Rolle.
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, dass auch Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung als solcher Mehrbedarf anerkannt werden können. Dadurch kann sich der Anspruch auf Kindergeld auch bei volljährigen Kindern ergeben.










