Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital. Für Steuerpflichtige bedeutet das weniger Papier – aber auch neue Voraussetzungen.
Schlagwort: Einkommensteuer
Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Steuerfreier Zuschuss für Betreuungskosten
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten. Ziel dieser Regelung ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Gerade wenn unerwartet ein zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht – etwa bei Krankheit eines Kindes oder wegen außergewöhnlicher Arbeitszeiten – kann der Arbeitgeber unterstützend eingreifen, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohnsteuer anfällt.
Kinderbetreuungskosten: Haushaltszugehörigkeit nach wie vor entscheidend
Kinderbetreuungskosten können steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 ist der Vorteil größer: 80 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, sind abziehbar. Bis einschließlich 2024 waren zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, abzugsfähig.
Eine zentrale Voraussetzung bleibt jedoch unverändert: Für den Abzug der Kinderbetreuungskosten muss das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Das ist in der Praxis besonders wichtig, wenn Eltern getrennt leben oder das Kind im Wechselmodell betreut wird.
Aktivrente: FAQ des Finanzministeriums im Überblick
Die Aktivrente soll älteren Menschen einen steuerlichen Anreiz geben, nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterzuarbeiten. Seit 2026 gilt dafür eine Steuerbefreiung: Ein Teil des Arbeitslohns bleibt steuerfrei. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht, der wichtige Praxisfragen klärt. Für Arbeitnehmer im Rentenalter kann die Aktivrente damit eine interessante Möglichkeit sein, zusätzliches Einkommen steuerlich begünstigt zu erhalten.
Pflege-Pauschbetrag nachträglich beantragen: Bescheid ändern lassen
Wie kann man den Pflege-Pauschbetrag nachträglich beantragen – für viele pflegende Angehörige ist genau das ein wichtiges Thema. Denn häufig wird erst Jahre später klar, dass für die unentgeltliche Pflege eines Angehörigen ein steuerlicher Pauschbetrag hätte geltend gemacht werden können. Besonders ärgerlich wird es, wenn der Einkommensteuerbescheid bereits bestandskräftig ist. Lange galt: Zu spät ist zu spät. Doch eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf bringt Bewegung in diese Frage.
Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten zusätzlich absetzbar
Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort führt, kann viele der entstehenden Mehrkosten steuerlich geltend machen. Besonders relevant ist dabei die doppelte Haushaltsführung, denn hier lassen sich Unterkunftskosten grundsätzlich als Werbungskosten abziehen. Allerdings greift seit Jahren eine klare Begrenzung: Für die Unterkunft am Beschäftigungsort sind monatlich höchstens 1.000 Euro abziehbar.
Umso wichtiger ist ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs, das für Klarheit sorgt. Denn nicht alle Kosten rund um die Zweitwohnung fallen unter diese Grenze. Stellplatzkosten gehören ausdrücklich nicht dazu.
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Firmenfahrrad: Was gilt beim Erwerb des Fahrrads nach Ende des Leasingvertrags?
Das Firmenfahrrad ist für viele Arbeitnehmer attraktiv: Es ermöglicht die berufliche und private Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes mit steuerlichen Vorteilen. Spätestens am Ende der Leasinglaufzeit stellt sich jedoch eine zentrale Frage: Was gilt beim Firmenfahrrad Erwerb nach Ende des Leasingvertrags? Denn wird das Rad günstiger übernommen als es steuerlich zulässig ist, kann ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entstehen.
Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei im Ruhestand
Die demografische Entwicklung und der zunehmende Fachkräftemangel haben den Gesetzgeber zum Handeln bewegt. Mit der Aktivrente wird ab 2026 ein neuer steuerlicher Anreiz geschaffen, damit Rentnerinnen und Rentner freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Kern der Regelung ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro, der das Arbeiten im Ruhestand spürbar attraktiver machen soll. Die Aktivrente senkt gezielt die Steuerbelastung auf Arbeitslohn im Alter und soll so zusätzliche Erwerbspotenziale erschließen.
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Gewerkschaftsbeiträge absetzen: Ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Viele Arbeitnehmer geben in ihrer Einkommensteuererklärung keine einzelnen Werbungskosten an. Stattdessen berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass Gewerkschaftsbeiträge absetzen künftig auch dann möglich ist, wenn dieser Pauschbetrag gar nicht überschritten wird. Eine Gesetzesänderung sorgt hier ab dem Jahr 2026 für eine spürbare steuerliche Entlastung.
Freistellungsauftrag überprüfen und richtig anpassen
Den Freistellungsauftrag überprüfen sollten Sparer regelmäßig – besonders dann, wenn mehrere Bankverbindungen bestehen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Sparerpauschbetrag optimal genutzt wird und keine unnötige Abgeltungsteuer einbehalten wird, die Sie sich später mühsam über die Steuererklärung zurückholen müssten.
Erhöhung von Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale ab 2026
Die Erhöhung von Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale tritt zum 1.1.2026 in Kraft und bringt steuerliche Entlastungen für viele Menschen, die sich nebenberuflich oder ehrenamtlich engagieren. Betroffen sind unter anderem Übungsleiter, Betreuer sowie Personen, die in Vereinen, Stiftungen oder für öffentliche Einrichtungen tätig sind. Ziel der Anpassung ist es, ehrenamtliches Engagement finanziell besser zu würdigen und an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.










