Schlagwort: Einkommensteuer

Dienstwagen und Homeoffice: Wann die Einzelbewertung beim Firmenwagen Steuern spart

Dienstwagen und Homeoffice: Wann die Einzelbewertung beim Firmenwagen Steuern spart

Die Einzelbewertung beim Firmenwagen kann für Arbeitnehmer einen spürbaren Steuervorteil bringen. Besonders interessant ist sie für Beschäftigte, die ihren Dienstwagen zwar privat nutzen dürfen, aber nur selten zur ersten Tätigkeitsstätte fahren – etwa wegen Homeoffice, Außendienst, Teilzeit oder häufiger Dienstreisen.


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Vielpendler-Option bei doppelter Haushaltsführung: Eine oft übersehene Steuerchance

Vielpendler-Option bei doppelter Haushaltsführung: Eine oft übersehene Steuerchance

Die Vielpendler-Option kann für Arbeitnehmer interessant sein, die beruflich einen zweiten Haushalt führen und deutlich häufiger als einmal pro Woche nach Hause fahren. Statt nur eine Familienheimfahrt pro Woche anzusetzen, können dann sämtliche Heimfahrten steuerlich berücksichtigt werden. Dafür müssen jedoch andere Werbungskosten entfallen.


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Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen: Neues Musterverfahren sorgt für Diskussionen

Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen: Neues Musterverfahren sorgt für Diskussionen

Ob der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar ist, beschäftigt aktuell die Finanzgerichte. Bislang gilt: Privatpersonen können den Rundfunkbeitrag grundsätzlich nicht als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Nun unterstützt der Bund der Steuerzahler ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.
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Vergessene Verluste bei Kapitaleinkünften: BFH prüft strenge Rechtsprechung

Vergessene Verluste bei Kapitaleinkünften: BFH prüft strenge Rechtsprechung

Wer Verluste aus Kapitalanlagen steuerlich nutzen möchte, muss bei der Steuererklärung äußerst sorgfältig vorgehen. Das zeigt ein aktueller Streitfall zu sogenannten vergessenen Verlusten bei Kapitaleinkünften. Mehrere Finanzgerichte vertreten derzeit die Auffassung, dass einmal bescheinigte, aber nicht erklärte Verluste endgültig verloren sein können. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob diese strenge Sichtweise Bestand hat.


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Steuerbescheid ändern trotz Fehler des Finanzamts?

Steuerbescheid ändern trotz Fehler des Finanzamts?

Fehlerhafte elektronische Meldungen können zu falschen Steuerbescheiden führen. Doch darf das Finanzamt einen Steuerbescheid ändern trotz Fehler des Finanzamts? Genau diese Frage beschäftigt immer wieder die Gerichte. Besonders wichtig ist dabei § 175b Abs. 1 AO, der die Korrektur von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten erlaubt.
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Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: Nachweise werden wichtiger

Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: Nachweise werden wichtiger

Wer aus beruflichen Gründen neben seinem Hauptwohnsitz einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, kann die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Besonders wichtig sind dabei die Familienheimfahrten. Doch aktuelle Entscheidungen zeigen: Das Finanzamt prüft zunehmend genauer, ob die geltend gemachten Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung tatsächlich stattgefunden haben.
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Vermietung an Angehörige: Steuerliche Regeln und Tipps für Vermieter

Vermietung an Angehörige: Steuerliche Regeln und Tipps für Vermieter

Die Vermietung an Angehörige ist steuerlich erlaubt und kann für Vermieter durchaus vorteilhaft sein. Damit das Finanzamt das Mietverhältnis anerkennt und der volle Werbungskostenabzug erhalten bleibt, müssen jedoch einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Vor allem die Miethöhe, ein sauber gestalteter Mietvertrag und die tatsächliche Durchführung des Mietverhältnisses spielen eine zentrale Rolle.


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Erste Tätigkeitsstätte bei Flugbegleitern: Aktuelle Urteile

Erste Tätigkeitsstätte bei Flugbegleitern: Aktuelle Urteile

Für Flugbegleiter hat die Frage, ob der Flughafen als erste Tätigkeitsstätte gilt, erhebliche steuerliche Auswirkungen. Denn wird eine erste Tätigkeitsstätte bei Flugbegleitern angenommen, können Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Ein Abzug nach Reisekostengrundsätzen, der regelmäßig günstiger wäre, scheidet dann aus. Aktuelle finanzgerichtliche Entscheidungen bestätigen diese für Arbeitnehmer eher nachteilige Einordnung, auch wenn eine abschließende Klärung durch den Bundesfinanzhof noch aussteht.


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Behinderten-Pauschbetrag: GdB wird ab 2026 digital übermittelt

Behinderten-Pauschbetrag: GdB wird ab 2026 digital übermittelt

Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital. Für Steuerpflichtige bedeutet das weniger Papier – aber auch neue Voraussetzungen.


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Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Steuerfreier Zuschuss für Betreuungskosten

Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Steuerfreier Zuschuss für Betreuungskosten

Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten. Ziel dieser Regelung ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Gerade wenn unerwartet ein zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht – etwa bei Krankheit eines Kindes oder wegen außergewöhnlicher Arbeitszeiten – kann der Arbeitgeber unterstützend eingreifen, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohnsteuer anfällt.


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Kinderbetreuungskosten: Haushaltszugehörigkeit nach wie vor entscheidend

Kinderbetreuungskosten: Haushaltszugehörigkeit nach wie vor entscheidend

Kinderbetreuungskosten können steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 ist der Vorteil größer: 80 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, sind abziehbar. Bis einschließlich 2024 waren zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, abzugsfähig.

Eine zentrale Voraussetzung bleibt jedoch unverändert: Für den Abzug der Kinderbetreuungskosten muss das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Das ist in der Praxis besonders wichtig, wenn Eltern getrennt leben oder das Kind im Wechselmodell betreut wird.


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