Ehrenamt: Höhere Steuerfreibeträge für Gemeinde- oder Stadtrat

Viele Bürger sind in den Stadt- und Gemeinderäten ehrenamtlich aktiv. Für die Sitzungsteilnahme erhalten sie eine Entschädigung, deren Höhe durch die Gemeindesatzung bestimmt wird. Mit Steuerfreibeträgen soll der steuerlich abzugsfähige Aufwand für das Ehrenamt pauschal berücksichtigt werden.
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Unwetterschäden 2021 steuerlich absetzbar

Die Unwetter des Sommers 2021 haben in den Flutgebieten enorme Schäden hinterlassen. In steuerlicher Hinsicht wird den Betroffenen durch die sogenannten Katastrophenerlasse geholfen. Doch auch jenseits der großen Katastrophengebiete sind lokal zahlreiche Unwetterschäden entstanden. Und hier stellt sich die Frage, inwieweit Eigenheimbesitzer die Kosten für die Beseitigung der Schäden steuerlich geltend machen können, das heißt in den Fällen, in denen die Katastrophenerlasse nicht unmittelbar gelten.


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Hausnotrufsystem: Kosten in der Steuererklärung ansetzen

Beim sogenannten betreuten Wohnen in einer Seniorenresidenz wird vom Anbieter neben der Unterkunft ein Paket an allgemeinen Unterstützungsleistungen über einen Betreuungsvertrag zur Verfügung gestellt, so auch Hilfe und Betreuung im Notfall. Für dieses Hausnotrufsystem ist meist eine Betreuungspauschale zu zahlen, und zwar auch dann, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
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Arbeitszimmer: Regelungen fürs Homeoffice in Coronazeiten?

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn jemand den „anderen Arbeitsplatz“ im Betrieb oder in der Behörde nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann. Falls das häusliche Arbeitszimmer gar den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ darstellt, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).
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Meister-BAföG: Darlehenserlass ist keine Einnahme und steuerfrei

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird gefördert, wer sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereitet (sog. Meister-BAföG). Die Förderung umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, ferner zinsgünstige Darlehen.
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Flutkatastrophe 2021: Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer

Am 14. und 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz – insbesondere in der Eifel – und in Nordrhein-Westfalen eine Flutkatastrophe historischen Ausmaßes mit verheerenden Auswirkungen ereignet. Am 17. Juli waren auch Teile von Bayern und Sachsen betroffen. Dabei haben mindestens 190 Menschen ihr Leben verloren. Tief „Bernd“ hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Zahlreiche Orte sind verwüstet und teilweise zerstört, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Schäden sind unbeschreiblich groß. Deren Beseitigung führt zu außerordentlich hohen finanziellen Belastungen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene steuerliche Erleichterungen helfen.


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Pendlerpauschale: Nachweis der Arbeitstage

Fahrten zur Arbeit, genauer gesagt zu ersten Tätigkeitsstätte, sind mit der Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer abziehbar; seit 2021 gelten 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer gehalten, im Rahmen seiner Steuererklärung  die exakte Anzahl der Tage anzugeben, an denen er tatsächlich zur Arbeit gefahren ist. Nur für diese Tage wird die Pendlerpauschale gewährt.
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Wie oft darf die Minijob-Grenze überschritten werden?

Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als 450 Euro im Monat. Bei der Arbeitslohngrenze von 450 Euro („Minijob-Grenze“) ist vom „regelmäßigen“ Bruttoverdienst auszugehen. Maßgebend ist eine Durchschnittsbetrachtung: Der regelmäßige Verdienst darf im Durchschnitt eines Zeitraums von 12 Monaten nicht mehr als 450 Euro betragen (also max. 5.400 Euro bei durchgehender Beschäftigung). Wird die Verdienstgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, bleibt die Tätigkeit ein Minijob.


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Schluss mit hohen Steuerzinsen

Schluss mit hohen Steuerzinsen

Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält, muss bei einer Steuernachzahlung zusätzlich Zinsen zahlen. Diese Nachzahlungszinsen betragen 0,5 Prozent je vollen Monat. Wer indes eine Steuererstattung erhält, bekommt entsprechende Erstattungszinsen (§ 233a AO). 

Die Höhe des Zinssatzes ist im Gesetz festgelegt (§ 238 AO). Ein Zinssatz von 6 Prozent p.a. ist heutzutage außerordentlich hoch, wo doch die Marktzinsen schon seit etlichen Jahren nahe Null und sogar im Negativbereich liegen. 
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Steuerbescheide: So machen Sie Kosten nachträglich geltend

Steuerbescheide können innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe per Einspruch angefochten werden. Im Rahmen des Einspruchs können Sachverhalte nachgetragen oder Belege nachgereicht werden. Von einigen Ausnahmen abgesehen dürfen auch bestimmte Anträge nachträglich gestellt werden. Doch ist die Einspruchsfrist von einem Monat abgelaufen, so gelten die Steuerbescheide als bestands- oder rechtskräftig und sie können nur in besonderen Fällen geändert werden. Das gilt sowohl zugunsten als auch zuungunsten der Steuerzahler. Die Bestandskraft und damit die Rechtssicherheit sind hohe Güter.
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