Viele Arbeitnehmer geben in ihrer Einkommensteuererklärung keine einzelnen Werbungskosten an. Stattdessen berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass Gewerkschaftsbeiträge absetzen künftig auch dann möglich ist, wenn dieser Pauschbetrag gar nicht überschritten wird. Eine Gesetzesänderung sorgt hier ab dem Jahr 2026 für eine spürbare steuerliche Entlastung.
Kategorie: Steuernachrichten
Steuererklärung 2025: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2025, die Sie im Blick haben sollten.
Achtung: Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf – So schützen Sie sich!
Immer wieder versuchen Betrüger, mit raffinierten Methoden an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Derzeit warnen mehrere Landesämter vor einer neuen Betrugsmasche: gefälschte Steuerbescheide. Diese Bescheide wirken täuschend echt und fordern Empfänger zur schnellen Überweisung von vermeintlich offenen Steuerbeträgen auf. Doch Vorsicht: Hierbei handelt es sich um Betrug!
Mehr Netto durch Lohnsteuerfreibetrag: So sichern Sie sich Ihre Vorteile
Wenn Sie im Jahr 2026 mehr Netto vom Brutto erhalten möchten, sollten Sie frühzeitig einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Dieser reduziert Ihre monatliche Steuerlast direkt und sorgt so für ein höheres Nettoeinkommen. Besonders Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen profitieren von dieser Möglichkeit.
Neues Design: Steuererklaerung-Polizei jetzt noch übersichtlicher
In unserem beständigen Bestreben, unseren Usern ein erstklassiges Nutzungserlebnis zu bieten, freuen wir uns, Ihnen eine grundlegend überarbeitete Übersicht in Steuererklaerung-Polizei vorstellen zu dürfen. Mit einem frischen Design und einer intuitiven Struktur ist es jetzt einfacher denn je, durch die verschiedenen Bereiche zu navigieren und die Funktionen zu nutzen, die Ihnen am wichtigsten sind. Hier ist ein detaillierter Blick auf all das, was neu ist:
Abgabefrist 2023: So beantragen Sie eine Fristverlängerung!
Wenn Sie die Abgabefrist zum 2. Oktober 2023 für Ihre Steuererklärung 2022 nicht einhalten können, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen. Sonst kann ein Verspätungszuschlag drohen. Aber keine Sorge! In der Regel akzeptiert das Finanzamt eine geringfügige Verzögerung von wenigen Tagen oder einer Woche ohne Probleme.
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Aktuelle Bearbeitungszeit: Steuerbescheide dauern länger!
Finanzämter haben aktuell einen Bearbeitungsstau, was zu langen Bearbeitungszeiten bei der Einkommensteuererklärung führt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen mit der Bearbeitung aufgrund zusätzlicher Aufgaben wie Grundsteuererklärungen nicht hinterher. Der Personalmangel verlängert die Bearbeitungszeiten. Für 2023 werden weitere Verzögerungen erwartet.
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Energiepreispauschale und Minijob
Die Energiekosten steigen aktuell rasant. Viele fragen sich, wohin das Ganze noch führen soll. Es gibt jedoch einen Lichtblick: Die Bundesregierung greift jetzt auch Minijobbern und geringfügig Beschäftigten unter die Arme.
Steuererklärung für 2022: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2022 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die Sie für Ihre Steuererklärung 2022 kennen sollten.
Abgabefrist verpasst? So beantragen Sie eine Fristverlängerung!
Wenn Sie die neue Abgabefrist am 31. Oktober bzw. 1. November 2022 nicht einhalten können, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent. Aber keine Sorge! In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht. Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die Abgabefrist nach hinten zu schieben. Unser Musteranschreiben hilft Ihnen dabei!
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Riester-Verträge: Rechte der Steuerzahler bei Rückforderungen gestärkt
Riester-Verträge werden staatlich gefördert: Die Förderung besteht aus einer Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Sonderausgabenabzug. Derzeit stehen viele Riester-Sparer vor dem Problem, dass die Finanzämter die Steuerbescheide für die Vorjahre ändern und den Sonderausgabenabzug streichen, weil sie von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) darüber informiert worden sind, dass die Voraussetzungen für die Zulagengewährung bzw. für den Sonderausgabenabzug nicht vorliegen.
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