Schlagwort: Sonderausgaben

Riesterrente: Kein Sonderausgabenabzug ohne Anlage AV

Beiträge zur so genannten Riester-Förderung werden mit einer Zulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Abzug als Sonderausgabe belohnt. Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Sie aber die zwingend die „Anlage AV“ abgeben.
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Krankenversicherungsbeiträge des Kindes = Sonderausgaben der Eltern

Kinder in Berufsausbildung – also Auszubildende, Referendare, Beamtenanwärter – sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Sie sind selber Versicherungsnehmer. Die Beiträge behält der Arbeitgeber unmittelbar von der Ausbildungsvergütung ein. Für diesen Fall gibt es im Gesetz eine erfreuliche Sonderregelung: Sofern die Eltern für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, können sie die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Kindes dennoch als ihre Sonderausgaben absetzen.
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Berufsausbildung: KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern

Seit 2010 sind Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Absetzbar sind nicht nur Beiträge zur eigenen Absicherung, sondern auch Beiträge zur Absicherung von unterhaltsberechtigten Kindern.
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Krankenversicherung: Pauschale Bonuszahlungen mindern Sonderausgaben

Grundsätzlich mindern Beitragsrückerstattungen der Krankenkasse den Betrag, der als Sonderausgaben abziehbar ist. Seit einiger Zeit ist aber umstritten, wie Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenversicherungen für gesundheitsbewusstes Verhalten steuerlich zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung war lange der Meinung, auch diese Zahlungen müssten die Sonderausgaben mindern.
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Ehegatten-Einzelveranlagung: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind

Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Ehegatten-Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Behinderten-Pauschbetrag: Hälftige Aufteilung bei Einzelveranlagung zulässig

Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
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Schulgeld: Studiengebühren für private Fachhochschule nicht absetzbar

Besucht Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, eine kostenpflichtige Privatschule, können Sie das Schulgeld teilweise als Sonderausgaben absetzen: Absetzbar sind 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob auch staatlich anerkannte private Hochschulen und Fachhochschulen begünstigt sind.
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Riester-Vertrag: Jetzt Mindesteigenbeitrag überprüfen

Die Wirtschaft boomt – noch. Und so sind auch in diesem Jahr die Löhne und Gehälter gestiegen. Viele Arbeitnehmer vergessen, dass eine Lohnerhöhung Auswirkungen auf die staatliche Riester-Zulage haben kann. Sie sollten daher überprüfen, ob Sie ggf. Ihre Beiträge für den Riester-Vertrag erhöhen müssen.
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Bundestagswahl: Wie Spenden an Parteien begünstigt sind

Zur Bundestagswahl am 24. September 2017 treten weit mehr als die großen bekannten Parteien an und buhlen nicht nur um Ihre Stimme – sondern auch um Spenden. Denn Stimmen und Spenden bringen den Parteien zusätzlich Geld aus der Staatskasse: Für die ersten vier Millionen Stimmen gibt es jeweils 1,00 Euro und darüber hin-aus 83 Cent je Stimme (Wählerstimmenanteil). Und für jeden Euro, den Sie einer Partei in Form von Spenden oder Mitgliedsbeiträgen bis zu 3.300 Euro zuwenden, erhält die Partei aus der Staatskasse nochmals 45 Cent (Zuwendungsanteil).
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Studienkosten sammeln und steuerlich geltend machen!

Das Gesetz sagt, dass Aufwendungen für ein Erststudium als Erstausbildung nicht unbegrenzt als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Abzug als Sonderausgaben bedeutet, dass die Studienkosten steuerlich „unter den Tisch fallen“, wenn keine entsprechend hohen Einnahmen erzielt werden. Was von den Studienkosten im Jahr der Zahlung nicht mit Einkünften verrechnet werden kann, ist steuerlich verloren. Jedenfalls werden die Kosten nicht auf spätere Jahre vorgetragen, um dann im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung zu erlangen.
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