Kategorie: Steuer-Nachrichten

Sachbezugswerte 2026 einfach erklärt: Verpflegung und Unterkunft

Sachbezugswerte 2026 einfach erklärt: Verpflegung und Unterkunft

Die Sachbezugswerte 2026 legen fest, mit welchen pauschalen Beträgen freie Verpflegung und freie Unterkunft zu versteuern und zu verbeitragen sind, wenn Arbeitnehmer diese Leistungen vom Arbeitgeber erhalten. Die Werte sind für die Lohnabrechnung verbindlich und gelten einheitlich in ganz Deutschland. Der folgende Überblick erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt die neuen Beträge für 2026 und ordnet sie praxisnah ein.


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Ländergruppeneinteilung 2025: Diese Länder sind jetzt besser gestellt

Ländergruppeneinteilung 2025: Diese Länder sind jetzt besser gestellt

Mit der Ländergruppeneinteilung 2025 ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für viele Steuerpflichtige, die Kinder oder Angehörige im Ausland unterstützen. Die neue Einteilung führt dazu, dass einzelne Länder steuerlich besser gestellt werden als zuvor. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des abziehbaren Unterhalts sowie auf bestimmte Freibeträge aus. Wer betroffen ist, sollte die Änderungen genau kennen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.


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Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen: Höchstbetrag 2026 steigt

Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen: Höchstbetrag 2026 steigt

Wer Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen möchte, kann im Jahr 2026 von einem höheren Höchstbetrag profitieren. Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen lassen sich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der folgende Beitrag erläutert verständlich, wie hoch der steuerliche Höchstbetrag 2026 ist, welche Bedingungen gelten und worauf bei der Zahlung unbedingt zu achten ist.
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Doppelter Haushalt im Ausland: 2.000-Euro-Grenze ab 2026

Doppelter Haushalt im Ausland: 2.000-Euro-Grenze ab 2026

Bei einem doppelten Haushalt im Ausland konnten Unterkunftskosten bislang deutlich großzügiger abgesetzt werden als im Inland. Ab dem Jahr 2026 ändert sich das grundlegend: Der Gesetzgeber führt erstmals eine feste 2.000 Euro-Grenze für Unterkunftskosten ein. Der folgende Beitrag erklärt verständlich, was künftig gilt, wer betroffen ist und welche Ausnahmen bestehen.


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E-Sport wird gemeinnützig: Spenden und Steuerrecht ab 2026

E-Sport wird gemeinnützig: Spenden und Steuerrecht ab 2026

Der E-Sport erfreut sich wachsender Beliebtheit – nicht nur bei Aktiven und Zuschauern, sondern zunehmend auch bei Vereinen und Förderern. Steuerlich bringt das Jahr 2026 einen entscheidenden Wendepunkt: E-Sport wird als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Damit eröffnen sich erstmals klare Möglichkeiten, Spenden an E-Sport-Vereine steuerlich geltend zu machen. Der folgende Beitrag erklärt verständlich, was sich ändert, welche Voraussetzungen gelten und worauf Spender und Vereine achten müssen.


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Fahrten zur Arbeit: Entfernungspauschale erhöht, Mobilitätsprämie entfristet

Fahrten zur Arbeit: Entfernungspauschale erhöht, Mobilitätsprämie entfristet

Fahrten zur Arbeit bleiben auch steuerlich ein zentrales Thema. Ab 2026 wird die Entfernungspauschale deutlich angehoben, gleichzeitig wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener entfristet. Der Beitrag erklärt verständlich, wer von den Änderungen profitiert, welche Voraussetzungen gelten und warum die Mobilitätsprämie trotz guter Absicht oft nicht greift.


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Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2026 auf 2,9 %

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2026 auf 2,9 %

Zum 1. Januar 2026 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich an. Was das für Versicherte und Arbeitgeber bedeutet und wer betroffen ist, erfährst du hier.


Hintergrund: Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?

Seit dem Jahr 2015 erheben gesetzliche Krankenkassen neben dem einheitlichen Beitragssatz von 14,6 % einen sogenannten kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser variiert je nach Krankenkasse und wurde zunächst ausschließlich vom Versicherten getragen. Seit 2019 teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte – beziehungsweise Rentenversicherung und Rentner – diesen Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen.

Für bestimmte Versicherte gilt jedoch nicht der kassenindividuelle, sondern ein vom Bundesministerium für Gesundheit jährlich festgelegter durchschnittlicher Zusatzbeitrag gemäß § 242a SGB V. Dieser wird jeweils zum 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.

Entwicklung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags:

  • 2023: 1,6 %
  • 2024: 1,7 %
  • 2025: 2,5 %
  • 2026: 2,9 %

Wer zahlt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag kommt zur Anwendung, wenn die Krankenkassenwahl nicht relevant ist – also keine konkrete Kasse gewählt wurde oder Dritte die Beiträge übernehmen. Das betrifft vor allem:

  • Empfänger von Bürgergeld
  • Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst
  • Auszubildende mit einem Einkommen von höchstens 325 € monatlich
  • Beschäftigte in Midijobs (2026: zwischen 603,01 € und 2.000 € brutto)

Praxisbeispiele: Zusatzbeitrag in verschiedenen Fällen

Auszubildende mit geringer Vergütung

Liegt die Ausbildungsvergütung unter 325 € monatlich, übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Sozialversicherungsbeitrag – also sowohl den allgemeinen Beitrag als auch den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Solche Konstellationen sind allerdings selten geworden.

Minijobber

Bei geringfügig Beschäftigten (bis 603 € monatlich) wird kein Zusatzbeitrag erhoben. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe an die Minijobzentrale:

  • 30 % im gewerblichen Bereich (13 % KV, 15 % RV, 2 % Steuer)
  • 12 % im Haushaltsbereich (jeweils 5 % für KV und RV, 2 % Steuer)

Studenten

Studenten in der studentischen Krankenversicherung zahlen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ihrer gewählten Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag spielt hier keine Rolle.

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern oder freiwillig gesetzlich Versicherten zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung gemäß § 257 Abs. 1 und 2 SGB V. Dieser orientiert sich am allgemeinen Beitragssatz und umfasst seit 2019 auch die Hälfte des Zusatzbeitrags:

  • GKV – freiwillige Mitglieder: Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags
  • PKV – privat Versicherte: Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags

Fazit

Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 2,9 % ab dem 1. Januar 2026 ist ein deutliches Signal für steigende Gesundheitskosten. Besonders betroffen sind Personengruppen ohne eigene Krankenkassenwahl. Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnung entsprechend anpassen und bei Azubis sowie Midijobbern genau prüfen, welcher Beitragssatz anzuwenden ist.

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