Für Fahrten zur Arbeit können Sie grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus und Bahn dürfen Sie ebenfalls die Entfernungspauschale abziehen. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, können Sie aber diese geltend machen. Fraglich ist, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt.
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Schlagwort: Bundesfinanzhof
Unfallkosten nicht als Werbungskosten absetzbar
Im Gesetz ist bestimmt, dass „durch die Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten sind, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte veranlasst sind“ (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EStG). Abgegolten sind alle „gewöhnlichen“ Kosten, wie Aufwendungen für Benzin, Reifen, Inspektionen, Kfz-Versicherungen, Kfz-Steuer, Abschreibung, Garagenmiete, Reparaturen, die auf normalem Verschleiß beruhen, Parkgebühren für das Abstellen des Kraftfahrzeugs während der Arbeitszeit, Finanzierungskosten, Beiträge für Kraftfahrerverbände, Versicherungsbeiträge für einen Insassenunfallschutz, Leasing-Sonderzahlung, Austauschmotor. Gilt dies auch für „außergewöhnliche“ Unfallkosten nach einem Verkehrsunfall?
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Einzelveranlagung für Ehegatten: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet.
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Kanalanschluss: Sanierungsarbeiten sind sofort abziehbar
Seit Jahr und Tag streiten sich Vermieter mit den Finanzämtern darüber, wie Erschließungskosten für einen Kanalanschluss oder Sanierungsarbeiten steuerlich zu würdigen sind.
Darlehensverträge: Vergleichsbeträge nach Rückabwicklung teilweise steuerpflichtig
Gerade in jüngster Zeit kommt es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt werden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer bei der Rückabwicklung die Darlehenssumme zurückzahlen muss und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben muss.
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Städte- und Gemeindebund: Aufwandsentschädigungen sind steuerpflichtig
Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, sind prinzipiell steuerfrei, wenn der Empfänger seinerseits für den öffentlichen Bereich tätig ist (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG).
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Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
Nebentätigkeit: Neue Dienstanweisungen zur Steuerfreiheit
Bei nebenberuflich ausgeübten Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Dirigent oder Chorleiter, Trainer oder Mannschaftsbetreuer usw. bleiben Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG) und auch sozialversicherungsfrei (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Gleiches gilt für eine künstlerische Nebentätigkeit, z. B. als Organist in der Kirche, sowie für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Voraussetzung aber ist in allen Fällen, dass die Tätigkeit im Auftrag oder im Dienst einer gemeinnützigen Organisation oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird. Dasselbe gilt für die Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro im Jahr, die Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart oder ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Amateurbereich begünstigt (§ 3 Nr. 26a EStG).
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Steuererklärung für 2019: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2019 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2019, die Sie kennen sollten.
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Eigenheimverkauf: Kein Spekulationsgewinn trotz kurzzeitiger Vermietung
Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften und in der Regel ein Spekulationsgewinn erzielt. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten nur bei eigengenutzten Objekten (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
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Steuervorteile: Lohnsteuereinsparung für Arbeitgeberzuschüsse
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern verschiedene Leistungen steuerfrei oder steuerbegünstigt zu gewähren, z. B. Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse zur Internetnutzung oder Kindergartenzuschüsse. Für manche Arbeitgeberzuschüsse ist die Steuerfreiheit oder eine Pauschalversteuerung aber nur dann zulässig, wenn diese „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt werden. Doch wann treten Leistungen wirklich zum „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ hinzu?
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