Wer sich in der Ausbildung befindet, kann die Kosten für sein Arbeitszimmer als Sonderausgaben geltend machen, bei einer Fortbildung und einem Zweitstudium als Werbungskosten. Je nach Größe des Arbeitszimmers kannst du den betreffenden Anteil deiner Miete und der Nebenkosten mit zu deinen Ausbildungs- bzw. Fortbildungskosten rechnen.
Bei einem Arbeitszimmer von 25 Quadratmetern in einer 100 Quadratmeter-Wohnung kannst du ein Viertel der Miete und der Nebenkosten in der Steuererklärung angeben.