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Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?
Wenn du innerhalb des Steuerjahres nur zeitweilig deinen Wohnsitz in Deutschland hattest, musst du hier die entsprechenden Angaben machen. Dies kommt in Betracht, wenn du aus Deutschland weggezogen bist oder nach Deutschland zurückgekehrt bzw. zugezogen bist.
In diesem Fall werden die Einkünfte, die nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in Deutschland erzielt werden, in die Veranlagung mit einbezogen. Einkünfte, die danach bzw. davor im Ausland erzielt werden, werden nicht in Deutschland versteuert. Jedoch gehen sie in den Progressionsvorbehalt ein und führen so zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen.
(2022): Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden kann?
Wenn du in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hast, kannst du dich auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (fiktive unbeschränkte Steuerpflicht).
Voraussetzungen hierfür sind:
- Du bist eine natürliche Person.
- Du hast inländische Einkünfte
- Deine Einkünfte unterliegen im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte übersteigen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht. Der Grundfreibetrag im Jahre 2021 beträgt 10.347 Euro für Ledige und 20.694 Euro für Verheiratete. Der Grundfreibetrag ist ggf. nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums zu kürzen.
- Du weist die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nach. Hierfür musst du zusammen mit deinen Steuerunterlagen den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit einreichen.
(2022): Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden kann?
Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?
Für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die im Ausland wohnen, gelten folgende Regeln:
- Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die (1) im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und (2) zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. Hierzu zählen alle Personen mit diplomatischem oder konsularischem Status.
- Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. hierzu zählen Personen ohne diplomatischen oder konsularischen Status, die sich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen (§ 1 Abs. 3 EStG). Nur wenn der Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat liegt, stehen ihnen neben den personenbezogenen auch die familienbezogenen Steuervergünstigungen zu.
(2022): Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?
Ich war als Erntehelfer in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?
Wenn du dich lediglich vorübergehend und nicht für einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten in Deutschland aufgehalten hast, bist du für das betreffende Kalenderjahr in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer gilt grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten.
Abweichend hiervon kannst du die Lohnsteuer aber auf Antrag erstattet bekommen, wenn die in Deutschland erzielten Einkünfte mindestens 90 % deiner gesamten Einkünfte oder deine nicht in Deutschland erzielten Einkünfte im Jahre 2021 nicht mehr als 9.744 Euro (ggf. gekürzt nach Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel).
(2022): Ich war als Erntehelfer in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?
Wann empfiehlt sich ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?
Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (sog. Grenzpendler gemäß § 1 Abs. 3 EStG).
Ob dies möglich ist, hängt allein von bestimmten Einkunftsgrenzen ab:
- Die inländischen Einkünfte, die in Deutschland versteuert werden, müssen mindestens 90 % der Gesamteinkünfte betragen (relative Grenze). Oder
- die ausländischen Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert werden, dürfen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen (absolute Grenze). Der Grundfreibetrag beträgt im Jahre 2020 für Alleinstehende 9.744 Euro und für Verheiratete 19.488 Euro.
Der Vorteil der unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag ist, dass du - anders als bei beschränkter Steuerpflicht - alle personenbezogenen Steuervergünstigungen sowie eine ganze Reihe von familienbezogenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen kannst. Dazu zählt beispielsweise der steuerliche Abzug von Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen.
Einen speziellen Vorteil gibt es, wenn du Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates bist und dein Ehegatte oder Kind seinen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat hat. Es ist nicht erforderlich, dass der Ehegatte ebenfalls Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaates ist. Dann kommst du auch in den Genuss von familienbezogenen Steuervergünstigungen: Hier zählen vor allem die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif bzw. Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse III, die Verdoppelung der ehebezogenen Pausch- und Höchstbeträge wie Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgehöchstbetrag, Sparerpauschbetrag, ferner der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
(2022): Wann empfiehlt sich ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?